: Hoher Schadenersatz gesucht
Entschädigungen Die Anwälte der Hinterbliebenen wollen die Lufthansa in den USA verklagen. Dort winken hohe Summen
Die US-Kanzlei, die mit der Klage beauftragt sei, werde diese noch in diesem Monat bei einem Gericht in Phoenix im US-Bundesstaat Arizona einreichen, hatte der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens der Deutschen Presse-Agentur gesagt. In der Nähe von Phoenix sitzt die Flugschule für angehende Lufthansa-Piloten.
Dort sei auch der Kopilot ausgebildet worden, der die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Der Mann habe seine Pilotenausbildung 2009 wegen psychischer Probleme unterbrochen. „Aus unserer Sicht hätte er danach keine Fluglizenz bekommen dürfen“, so Wellens. In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu 5 Millionen US-Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung.
Germanwings hatte das Vorhaben des Anwaltes zurückgewiesen. „Germanwings wird keine Verhandlungen mit US-amerikanischen Anwälten führen, da weder amerikanisches Recht Anwendung findet noch sich ein Gerichtsstand in den USA begründen lässt“, hieß es von der Firma. Für jedes Opfer war nach Angaben von Germanwings eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25.000 Euro Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden.
Nach Ansicht des Opferanwalts Wellens offenbart der Abschluss‑bericht der französischen Luftsicherheitsbehörde deutlich die Mängel bei der Auswahl, Einstellung und Überwachung des Kopiloten. Der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa habe „einen psychisch krankhaft vorbelasteten Pilotenanwärter eingestellt und ausgebildet, ein Fehler mit schrecklichen Folgen“, sagte Wellens dem Kölner Express. Der Anwalt kritisierte auch, dass der Kopilot „trotz einer Einschränkung der Flugerlaubnis wegen der Vorerkrankung nicht mehr psychiatrisch untersucht“ worden sei.
Richard Rother
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