: Whistleblowerin droht Knast
Entwicklungshilfe Die Exchefin des Kolpingwerks Paraguay, Brigitte Fuzellier, kann das Geld nicht aufbringen, mit dem ihr eine Haftstrafe noch erspart bleiben könnte
von Jürgen Vogt
Das Kolpingwerk ist seit einigen Jahren in der öffentlichen Diskussion, nachdem Fuzellier Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in der Kolpingstiftung Paraguay erhoben hatte. So sollen zwischen 2002 und 2007 bei dem Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Dollar deutsche und europäische Entwicklungsgelder hinterzogen und durch gefälschte Schecks Zahlungen fingiert worden sein.
Vom deutschen Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die Kolpingstiftung bis 2007 rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Die taz hatte im August 2010 berichtet, beim Bau eines Berufsbildungszentrums in Paraguay sei möglicherweise ein Teil der Gelder veruntreut worden. Nach einer BMZ-Prüfung musste Kolping Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen. Der Prüfungsbericht ist allerdings bis heute Verschlusssache.
Hans Drolshagen, seinerzeit Geschäftsführer bei der Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerks (SEK), erklärte, es habe keine Korruption beim Kolpingwerk gegeben. Stattdessen starteten die Verantwortlichen bei Kolping offensichtlich einen Rachefeldzug gegen Fuzellier.
Ende September 2010 wurde Fuzellier nach einer Entscheidung des Vorstands der Kolpingstiftung Paraguay über Nacht fristlos entlassen. Am selben Tag wurde Olaf von Brandenstein als ihr Nachfolger ernannt. Der Rechtsanwalt war früher in Paraguay Geschäftsführer des Verbandes der Sojazüchter und hat Großgrundbesitzer regelmäßig gegen indigene Gruppen vertreten. In Entwicklungskreisen genießt von Brandenstein daher einen zweifelhaften Ruf.
Anstatt die Aufklärung der Vorwürfe voranzutreiben, brachte von Brandenstein in Paraguay ein Verfahren wegen Verleumdung auf den Weg, nachdem ihm aus Deutschland eine vertrauliche E-Mail von Fuzellier an Kolping-Deutschland zugespielt wurde.
Ein Gericht verurteilte Fuzellier 2013 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Im März 2015 scheiterte ihre Berufung vor dem obersten Gerichtshof, der durch die Streichung der Bewährung das Strafmaß erhöhte. Von der deutschen Botschaft ist die 54-Jährige enttäuscht. Sie habe für Fuzellier keinen Finger gerührt.
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