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Volksbegehren endlich schwer gemacht

Parlament Die Senatsparteien SPD und CDU ändern wie angekündigt das Abstimmungsgesetz

An Unterschriften für Volksbegehren in Berlin gelten künftig strengere Anforderungen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Abstimmungsgesetzes. Demnach sind künftig nur noch Stimmen gültig, bei denen neben Namen, Anschrift und Tag auch das Geburtsdatum angegeben ist. Bislang waren diese Angaben zwar auch gefordert, die Bezirke konnten aber Unterschriften mit fehlenden Angaben für gültig erklären, wenn der Unterzeichnende zweifelsfrei erkennbar war. Beim Volksbegehren gegen Bebauung auf dem Tempelhofer Feld hatten Bezirke diesen Spielraum unterschiedlich genutzt.

Mit der Gesetzesänderung darf die Berliner Landesregierung künftig auch Steuergelder einsetzen, um für seine Position bei einem Volksentscheid zu werben. Das kritisierte die Opposition scharf: „Man gönnt sich einen ordentlichen Schluck aus der Steuerpulle und hält die Initiativen kurz“, sagte der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer. Auch Grünen und Piraten kritisierten, dass der Mitteleinsatz des Senats nicht begrenzt werde.

SPD und CDU verteidigten die Regelung. Die Bürger hätten ein Recht, die Einstellung des Senats zu erfahren. Zugleich gelte selbstverständlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit, betonte der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann. „Der Senat darf nicht eine bescheiden auftretende Initiative mit einem voluminösen Angebot plattmachen.“ (dpa)

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