Gruppe "Neujahr" ermittelt noch

Delikte Derzeit liegen den Behörden 1.092 Anzeigen vor, davon 471 zu sexuellen Übergriffen

KÖLN taz | Die Kölner Staatsanwaltschaft bereitet im Zusammenhang mit den Ereignissen vor und im Hauptbahnhof der Stadt in der Silvesternacht weitere Anklagen gegen Verdächtige vor. Zurzeit ermitteln die Behörden gegen 78 Beschuldigte, gegen 14 davon wegen sexueller Übergriffe. 16 Personen sitzen in Untersuchungshaft, darunter auch die drei Angeklagten, deren Verfahren am Mittwoch in Köln vor Gericht verhandelt wurden. Von den 16 inhaftierten mutmaßlichen Tätern wird nur einem unter anderem ein Sexualdelikt vorgeworfen, ansonsten geht es vor allem um Eigentumsdelikte.

Der Staatsanwaltschaft liegen derzeit 1.092 Anzeigen im Zusammenhang mit den Ereignissen vor. „Davon haben 471 Anzeigen den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs zum Gegenstand“, sagte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer der taz. Die Vorwürfe reichen von Beleidigung mit sexuellem Bezug bis zu Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen wegen Vergewaltigung. „Es handelt sich in keinem Fall um den Vorwurf des erzwungenen Geschlechtsverkehrs“, sagte Bremer. Bei den Vergewaltigungsvorwürfen geht es um das Einführen von Fingern in die Vagina der Opfer.

Die Zahl der Anzeigen dürfte allerdings noch steigen: Die Ermittlungsgruppe „Neujahr“ der Kölner Polizei arbeitet weiterhin. Die Ermittler sichten Videomaterial. Entdecken sie bislang nicht erfasste Straftaten, werden diese aufgenommen. Außerdem gehen noch immer Anzeigen ein, die Opfer an ihren Wohnorten gestellt haben und die über die Staatsanwaltschaften vor Ort erst nach und nach in Köln eintreffen.

Bei den 78 Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft überwiegend um Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Darunter sind drei deutsche Staatsbürger und drei Syrer, die übrigen stammen überwiegend aus anderen nordafrikanischen Ländern, vor allem aus Marokko und Algerien.

Bereits im Januar hatte ein Prozess für öffentliches Aufsehen gesorgt, bei dem zwei junge Männer wegen Diebstahl in einem sogenannten Eilverfahren zu einer Woche Jugendarrest verurteilt worden waren, den sie bereits mit der Untersuchungshaft abgesessen hatten. Dieses Verfahren stand aber nicht im Zusammenhang mit der Silvesternacht, sondern bezog sich auf einen danach verübten Diebstahl, bei dem die Täter ihr Opfer „angetanzt“ hatten.

Anja Krüger