: Sieg für Google
Leistungsschutzrecht Verleger unterliegen vor Gericht
Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin folgte dieser Argumentation nicht. Bereits nach wenigen Prozessminuten hatte der Vorsitzende Richter betont, zu welcher Entscheidung er neigte: „Die Kammer tendiert dazu, die Klage abzuweisen.“ Und so kam es dann auch.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war 2013 eingeführt worden und sollte Google dazu bringen, für kurze Textpassagen und Bilder, die die Suchmaschine als Vorschau in seinen Ergebnissen liefert, zu zahlen. Alternative: Google zeigt keine Vorschauen mehr, sondern nur noch die Überschrift, dazu „kleinste Textausschnitte“.
Google ließ viele Verleger Erklärungen unterschreiben, dass sie auf Zahlungen, die sich aus dem Leistungsschutz ergeben könnten, verzichten würden. Das ist aus Sicht der elf klagenden Verlage Missbrauch der Marktmacht von Google. Die Verlagshäuser seien von Google abhängig und hätten nur deshalb zugestimmt.
Zum Beweis hatte Axel Springer 2014 für vier seiner News-Seiten keine Gratislizenz erteilt. Google stellte daraufhin die Ergebnisse von welt.de, computerbild.de und Co nicht mehr mit Bildern und Textanrissen dar. Die Klickzahlen waren laut Springer eingebrochen. Ergo: Google ist mächtig, die Verlage sind abhängig.
Doch all das überzeugte das Gericht nicht, auch wenn es die Marktbeherrschung von Google herausstellte. Aber: Es sehe keine Diskriminierung der Kläger, begründete eine Sprecherin die Entscheidung. Nach dem Urteil deuteten die Anwälte der Verleger an, wohl in die nächste Instanz gehen zu wollen. Jürn Kruse
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