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Heime sind gegen Transparenz

TEST Um die Altenpflege zu verbessern, will die Gesundheitsbehörde Bewohner und Beschäftigte befragen und das Ergebnis veröffentlichen. Heimbetreiber sind dagegen

von Gernot Knödler

Wer in Hamburg für sich selbst oder einen Angehörigen eine Pflegeeinrichtung sucht, soll in Zukunft auf einen öffentlichen Vergleich zurückgreifen können. Die Gesundheitsbehörde bereitet eine Verordnung vor, nach der die Alten- und Pflegeheime regelmäßig geprüft und die Ergebnisse dann zum Teil ins Internet gestellt werden sollen.

Aber Vertreter der Heime wehren sich dagegen: Die staatliche Aufsicht mische sich auf inakzeptabler Weise in das Geschäft der Betreiber ein. Dabei seien die Kriterien, die über das Wohl und Wehe der einzelnen Einrichtungen entscheiden, oft nur subjektiv zu bewerten, kritisiert die Hamburgische Pflegegesellschaft.

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer für das Heimrecht zuständig. 2009 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft ein Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz, nach dem die Heime regelmäßig überprüft und die Prüfergebnisse auf vergleichbare und verständliche Weise veröffentlicht werden sollen. Bei der Verordnung, an der seither gearbeitet wird, geht es darum, auf welche Weise das geschehen soll.

„Ich verstehe nicht, warum sich die Einrichtungen dagegen wehren“, sagt die zuständige SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Sylvia Wowretzko. „Es ist ein Stück Verbraucherschutz und die Einrichtungen können damit werben.“

Sinn der Regelungen ist es laut Gesetz, behinderten und alten Menschen, die sich oft schwer tun, ihre Rechte wahrzunehmen, in einem besonders sensiblen Bereich zu stärken – dem betreuten Wohnen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Hilfe für Heimbewohner

Die Wohn-Pflege-Aufsicht in Hamburg ist bei den Bezirksämtern angesiedelt.

Ihre Aufgabe ist es, Heimbewohner und deren Vertreter zu beraten. Außerdem kontrolliert sie die Qualität der Einrichtungen, etwa den Bauzustand oder die Personalausstattung.

Nach der neuen Leitlinie soll geprüft werden, ob der Betreiber die nötigen Voraussetzungen erfüllt, ob er seinen Informationspflichten nachkommt, ob er den Bewohnern Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht, ob er sie gut betreut und gesund erhält und wie gut er managt.

Bei Missständen berät die Aufsicht den Heimbetreiber; sie kann Verbesserungen anordnen und im schlimmsten Fall die Einrichtung schließen.

Doch der Prüfleitfaden, mit dem das sichergestellt werden soll, stößt bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft, bei der der größte Teil der Einrichtungen organisiert ist, auf herbe Kritik. Ordnungsrechtliche Vorgaben wären aus Sicht der Verbandes in Ordnung, versichert dessen Geschäftsführer Martin Sielaff. „Das Problem ist, dass die Behörde versucht, ihren Qualitätsanspruch in die Einrichtungen hinein zu prüfen“, sagt er. Dabei seien die einzelnen Anforderungen oft unscharf formuliert und es würden Standards gefordert, die nicht finanziert werden.

Auch die Pflegewissenschaftler Martina Hasseler und Mathias Fünfstück, die das Prüfverfahren für den Senat untersuchten, kommen in einem 420-seitigen Gutachten zum Schluss, dass die Behörde zwar Kriterien entwickelt habe, „aber nicht immer deutlich ist, wie das Kriterium zu erfüllen ist“.

Zur Beurteilung sollen die Betreuten, deren Angehörigen und die Beschäftigten befragt werden. Dabei geht es zum Teil um klar zu beantwortende Fragen wie, ob die Betreuten zwischen verschiedenen Speisen wählen können oder ob es ihnen ermöglicht wird, Wahlen oder Familienfeiern zu besuchen. Aber Fragen danach, ob der Kontakt der Betreuungskräften mit den Angehörigen „respektvoll und wertschätzend ist“ sind schwerlich objektiv zu beantworten. Ob es einer Einrichtung gelingt, Angehörige in die Betreuung einzubeziehen, hängt auch davon ab, ob das die Angehörigen wollen. Und ob sich Pflegekräfte nach der Arbeit ausgelaugt fühlen, sagt weniger über ein Heim als das Zahlenverhältnis zwischen Bewohnern und Betreuern.

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