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Mickrige Freibeträge

Geld Asylbewerber werden in Aufnahmeeinrichtungen und bei „Personenkontrollen“ auf Bares durchsucht. Die Freibeträge sind niedriger als bei Sozialhilfeempfängern

Polizistin und ankommende Flüchtlinge in Passau Foto: Armin Weigel/dpa

von Barbara Dribbusch

BERLIN taz | Flüchtlinge, die in Bayern in Erstaufnahmeeinrichtungen kommen, müssen höhere Summen Bargeld und Wertgegenstände abliefern. In den Einrichtungen werden sie, „so wie es die Kapazitäten hergeben, auf Dokumente, Wertgegenstände und Bargeld durchsucht“, bestätigte eine Sprecherin des bayrischen Sozialministeriums einen Bericht der Bild-Zeitung. Die Durchsuchung werde von Sicherheitsdiensten durchgeführt, so die Sprecherin. Insofern der Besitz eine Grenze von 750 Euro übersteige, greife die Anordnung der „Sicherheitsleistung“. Die Wertgegenstände und das Bargeld werden einbehalten, um spätere Erstattungsansprüche der Sozialbehörden zu befriedigen.

In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg gibt es „keine flächendeckende Durchsuchung der Flüchtlinge in Erstaufnahmeinrichtungen“, so ein Sprecher des baden-württembergischen Integrationsministeriums.

Allerdings werde auch hier bei Flüchtlingen, die in eine Personenkontrolle kommen und durch ihre Papiere als Asylbewerber erkennbar sind, Bargeld in einer Höhe von mehr als 350 Euro einbehalten, weil dies die Freibeträge im Asylbewerberleistungsgesetz übersteige. Im Schnitt werde in solchen Fällen pro Person Bargeld in Höhe einer vierstelligen Summe einbehalten, so der Sprecher. Das Geld wird mit der Asylbewerberleistung verrechnet.

Nur 200 Euro gelten als „Vermögens­­­freibetrag“

Die Behörden berufen sich dabei auf Bundesgesetze. Flüchtlinge, die Asylbewerberleistungen beziehen, dürfen laut Gesetz nur ein eigenes Vermögen in Höhe von 200 Euro behalten. Rechnet man noch 143 Euro Taschengeld hinzu, kommt man in etwa auf den Freibetrag von 350 Euro. Auch in Bayern gelten diese Freigrenzen für die Anrechnung, bei einer Durchsuchung wird allerdings die höhere Grenze der ­„Sicherheitsleistung“ von 750 Euro angesetzt. Zum Vergleich: Hiesige Sozialhilfeempfänger dürfen bis zu 1.600 Euro als eigenes Vermögen behalten. Auch wertvoller Schmuck zählt dazu. Der Besitz sollte beim Antrag auf Asylbewerberleistung vom Flüchtling angegeben werden.

In der Schweiz wird bereits beim Grenzübertritt von Flüchtlingen, die sich als Asylbewerber zu erkennen geben, Barvermögen im Wert von über 913 Euro (1.000 Schweizer Franken) einbehalten und mit den Kosten für die Versorgung des Flüchtlings verrechnet. Das Geld wird zurückerstattet, wenn ein Flüchtling die Schweiz innerhalb von sieben Monaten freiwillig wieder verlässt. In Dänemark gibt es einen Gesetzentwurf, nachdem das Gepäck von Flüchtlingen bei der Einreise durchsucht und Bargeld und Wertsachen im Wert von über 1.340 Euro (10.000 Kronen) eingezogen werden dürfen, um damit die Versorgung zu finanzieren.

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