: Rot-Grün verfassungskonform
NRW Opposition scheitert mit Auskunftsklage vor Landesverfassungsgericht
Die Münsteraner Richter urteilten, dass die spärlichen Antworten der Landesregierung auf die Fragen der Abgeordneten nicht deren verfassungsrechtliches Frage- und Informationsrecht verletzt haben. Nach Einschätzung des Gerichts hat die Regierung zum Teil die an sie gerichteten Fragen ausreichend beantwortet, zum Teil durfte sie die Auskunft mit Hinweis auf die Eigenverantwortung der Regierung ausnahmsweise verweigern.
Hier habe sich die Regierung „zu Recht auf den Schutz ihrer internen Willensbildung berufen“, sagte Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts in der mündlichen Urteilsbegründung.
Die unterlegenen Abgeordneten zeigten sich enttäuscht. „Die Frage, ob es durch die Zusammensetzung des Gremiums Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt, wurde ausgeklammert”, sagte CDU-Haushaltsexperte Marcus Optendrenk. Das Gericht stellte allerdings klar, dass selbst bei einem festgestellten Verfassungsbruch in dieser Frage seine Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) zeigte sich zufrieden: „Wir nehmen das Informationsrecht der Opposition ernst, erwarten aber auch Respekt vor einer internen Meinungsbildung.”
Die umstrittene Spartruppe ist längst Geschichte. Sie hatte im Frühjahr ihre Tätigkeit nach gut drei Jahren mit einem mageren Abschlussbericht beendet. Claudia Hennen
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