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„Bragida“ darf blockiert werden

URTEIL Das Braunschweiger Landgericht sieht in einer Straßenblockade gegen den rechten Aufmarsch von „Bragida“ keine strafbare Handlung

In Braunschweig bleibt die Beteiligung an einer Sitzblockade straffrei. Bei einer Demonstration des „Bündnisses gegen rechts“ hatten sich 150 Menschen am 18. Mai dem rassistischen Marsch der „Braunschweiger gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Bragida) entgegengestellt. Das war kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, hat das Braunschweiger Landgericht entschieden.

Zuvor hatte bereits das Braunschweiger Amtsgericht beschlossen, das Verfahren nicht zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt. Diese sei „als unbegründet zurückgewiesen worden“, bestätigte Maike Block-Cavallaro, Sprecherin des Landgerichts Braunschweig, der taz.

Die Anti-Bragida-Demo mit 150 TeilnehmerInnen hatte im Magniviertel eine Sitzblockade gebildet. Die Polizei hatte diese geräumt und gegen 29 Beteiligte Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle wegen Verstoßes gegen das niedersächsisches Versammlungsgesetz: Paragraf 20 des Gesetzes sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wenn jemand „in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten verübt oder androht oder eine erhebliche Störung der Ordnung der Versammlung begeht“.

In einem Fall hatte ein Amtsrichter den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Daraufhin hatte die Anklagebehörde Beschwerde beim Landgericht eingelegt – und scheiterte: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz, so Gerichtssprecherin Block-Cavallaro. „Die Teilnahme an der Sitzblockade hat weder eine Gewalttätigkeit noch eine erhebliche Störung der Versammlung dargestellt“ – denn die Bragida-Demo hätte die Sitzblockade einfach umgehen können.

Der Sprecher des Braunschweiger „Bündnisses gegen rechts“, David Janzen, freut sich über den Landgerichtsbeschluss. Das Bündnis habe immer deutlich gemacht, dass es angesichts der Welle rassistischer Gewalt richtig sei, „nicht nur laut zu protestieren, sondern sich auch mit Mitteln des zivilen Ungehorsams den rechten Menschenfeinden in den Weg zu stellen“, so Janzen.

Gegen mehrere Beschuldigte, die gegen die Strafbefehle bereits Widerspruch eingelegt haben, laufen noch Verfahren. „Jetzt müssen auch die unverzüglich eingestellt werden“, forderte Janzen. kva

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