: Der Idiotentest bleibt
Prostitutionsgesetz
Die Änderungen betreffen vor allem die umstrittene Anmelde- und Beratungspflicht für SexarbeiterInnen. Diese soll nun bundesweit gültig sein statt auf einzelne Kommunen begrenzt. Die gesundheitliche Beratung soll nur vor der ersten Anmeldung statt jährlich oder halbjährlich stattfinden.
Zudem soll „fehlende Einsichtsfähigkeit“ kein Grund mehr sein, die Anmeldung zu verweigern. Gerade diesen Punkt hatten SexarbeiterInnen kritisiert und als „Idiotentest“ bezeichnet. Fehlende Einsicht war dem alten Entwurf nach anzunehmen, wenn etwa eine „ausgeprägte Intelligenzminderung“ vorliege – frei übersetzt: wenn die Behörde der Meinung ist, eine Person sei zu dumm, um zu wissen, was sie tut.
Doch ein genauer Blick zeigt: Die „fehlende Einsichtsfähigkeit“ ist nicht gestrichen, sondern nur weniger prominent platziert. Weiter hinten im Entwurf steht, die Behörde habe die „zum Schutz einer Person erforderlichen Schritte und Maßnahmen“ zu veranlassen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergäben, dass „eine Person nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt“. Es liegt also im Ermessen der Behörden, ob eine Anmeldebescheinigung verweigert wird.
DINAH RIESE
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