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Mehr als Eilverfahren

Asylrecht Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch die Beteiligung von Flüchtlingen an Integrationskosten und die erleichterte Abschiebung von Kranken vor

Aus Freiburg Christian Rath

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren. Damit will sie die Anfang November getroffenen Beschlüsse der Koalitionsspitze umsetzen. Ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium liegt der taz vor.

So soll im Asylgesetz ein neues beschleunigtes Verfahren eingeführt werden. Es soll für Antragsteller mit „geringen Erfolgsaussichten“ gelten. Hierzu zählen Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsstaaten“, zum Beispiel aus Albanien oder dem Kosovo, aber auch Flüchtlinge, die ihre Papiere vernichtet oder falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit gemacht haben. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (Bamf) soll binnen einer Woche über die Anträge entscheiden. Bei Ablehnung des Antrags könnte nur binnen einer weiteren Woche geklagt werden. Über die aufschiebende Wirkung der Klage soll das Verwaltungsgericht dann binnen einer dritten Woche entscheiden.

Diese Eilverfahren sollen in besonderen Aufnahmeeinrichtigungen durchgeführt werden. Dort müssen die Antragsteller wohnen, das Bamf soll dort Außenstellen unterhalten. Wenn ein Flüchtling die zugewiesenen Stadt verlässt, gilt sein Asylantrag als zurückgenommen. Beim ersten Mal kann der Antragsteller ohne Begründung eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Beim zweiten Mal droht sofort die Abschiebung, gegen die allerdings noch geklagt werden kann. Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz erhielten, müssen mit Einschränkungen beim Familiennachzug rechnen. Sie sollen künftig zwei Jahre lang ihre Ehepartner und Kinder nicht nachholen dürfen. Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen ihre Eltern nicht holen dürfen. Subsidiärer Schutz gilt für Bürgerkriegsflüchtlinge, während syrische Flüchtlinge bisher pauschal Asyl wegen individueller Verfolgung erhalten. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will das jedoch ändern. Flüchtlinge sollen sich künftig an den Kosten der Integrationkurse beteiligen. Der Gesetzentwurf sieht dafür einen Betrag von 1,39 Euro pro Monat vor. In der Begründung wird eingeräumt, dass das Verfahren zu „Bürokratiekosten“ führen werde. Das Finanzministerium schlägt eine Kostenbeteiligung von 36 Euro monatlich vor.

Die Verhinderung von Abschiebungen mittels ärztlicher Atteste soll erschwert werden. Künftig sollen nur noch Ärzte die Gesundheitsgefahren prüfen, die das Innenministerium in einer speziellen Liste erfasst. Außerdem sollen abgelehnte Asyl­antragsteller auch dann abgeschoben werden können, wenn sie nicht lebensbedrohlich krank sind und es zumindest in Teilen des Heimatlands eine „ausreichende medizinische Versorgung“ gibt.

Wer nicht „lebens­bedrohlich krank“ ist, kann abgeschoben werden

Dies soll für alle EU-Beitrittsländer gelten, ebenso für die Industrie- und Schwellenländer (G 20) und für Staaten, die auf einer besonderen Liste erfasst werden. Auf dieser Liste stehen bisher nur Ghana und Nigeria.

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