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Recht auf Konto für jeden

Finanzen II Ein Gesetz soll Obdachlosen, Flüchtlingen und Überschuldeten Geldgeschäfte erleichtern

Können ab Mitte 2016 alle leichter ausfüllen: Überweisung vom eigenen Konto Foto: Federico Gambarini/dpa

BERLIN taz/afp | Bislang war es schwer für Obdachlose, Flüchtlinge und Überschuldete, ein Girokonto zu eröffnen. Das soll sich jetzt ändern: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Banken dazu verpflichtet, jedem mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Damit endet ein jahrelanges Ringen um mehr Rechte für Verbraucher. Spätestens zum 1. Juni 2016 soll die Regelung, die EU-Vorgaben umsetzt, in Kraft treten. Von einem „Meilenstein für Verbraucher“ sprach der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller.

Auch Menschen, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen, haben künftig Anspruch auf das Basiskonto. Dies gilt für Asylsuchende und Geduldete, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Wegen des enormen Zustroms von Flüchtlingen könnten je nach Berechnung fast eine Million Menschen bundesweit von dem Gesetz profitieren.

Viele Alltagsgeschäfte erfordern heute ein Konto: die Überweisung von Gehalt oder Sozialleistungen, das Begleichen der Miete oder der Telefonrechnung. „Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Auch die Wohnungssuche sei ohne Konto schwer. Beim Basiskonto handelt es sich um ein Konto, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht – Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen. Auch andere EU-Bürger sollen in Deutschland ein solches Konto eröffnen können.

Die Linken-Politikerin Caren Lay forderte, dass in dem Gesetz noch die Gebührenfreiheit verankert werden müsse. „Damit auch wirklich alle Bürgerinnen und Bürger dieses Konto in Anspruch nehmen können, muss es kostenlos und ohne versteckte Gebühren angeboten werden“, mahnte sie an. Das Finanzministerium betonte: „Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen.“

Auch für Kontoinhaber ergeben sich aus dem Gesetzentwurf Verbesserungen: So können Verbraucher bei einem Bankwechsel ihr neues Kreditinstitut damit beauftragen, Überweisungsaufträge oder Lastschriftmandate des alten Kontos zu übernehmen. Darüber hinaus sollen Informationen über Gebühren für Zahlungskonten künftig transparenter und damit besser vergleichbar werden. ksc

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