: Recht auf Konto für jeden
Finanzen II Ein Gesetz soll Obdachlosen, Flüchtlingen und Überschuldeten Geldgeschäfte erleichtern
Auch Menschen, die unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen, haben künftig Anspruch auf das Basiskonto. Dies gilt für Asylsuchende und Geduldete, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Wegen des enormen Zustroms von Flüchtlingen könnten je nach Berechnung fast eine Million Menschen bundesweit von dem Gesetz profitieren.
Viele Alltagsgeschäfte erfordern heute ein Konto: die Überweisung von Gehalt oder Sozialleistungen, das Begleichen der Miete oder der Telefonrechnung. „Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Auch die Wohnungssuche sei ohne Konto schwer. Beim Basiskonto handelt es sich um ein Konto, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht – Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen. Auch andere EU-Bürger sollen in Deutschland ein solches Konto eröffnen können.
Die Linken-Politikerin Caren Lay forderte, dass in dem Gesetz noch die Gebührenfreiheit verankert werden müsse. „Damit auch wirklich alle Bürgerinnen und Bürger dieses Konto in Anspruch nehmen können, muss es kostenlos und ohne versteckte Gebühren angeboten werden“, mahnte sie an. Das Finanzministerium betonte: „Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen.“
Auch für Kontoinhaber ergeben sich aus dem Gesetzentwurf Verbesserungen: So können Verbraucher bei einem Bankwechsel ihr neues Kreditinstitut damit beauftragen, Überweisungsaufträge oder Lastschriftmandate des alten Kontos zu übernehmen. Darüber hinaus sollen Informationen über Gebühren für Zahlungskonten künftig transparenter und damit besser vergleichbar werden. ksc
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