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Somalier gewinnt Klage

VERFAHRENS-DAUER

Weil er seit über einem Jahr auf die Entscheidung seines Asylantrages wartet, hat ein Flüchtling aus Somalia beim Verwaltungsgericht Osnabrück Klage eingereicht – und am Mittwoch Recht bekommen: Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Urteils muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun über den Asylantrag des Mannes entscheiden, sonst kann es mit einem Zwangsgeld belegt werden.

Der Somalier, der vor der islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab geflüchtet war, hatte im Juni 2014 Asyl beantragt, einen Monat wurde er zu seinem Flüchtlingsschicksal befragt. Seither wartet er auf seinen Bescheid.

„Unerträglich“ nennt Kai Weber von Flüchtlingsrat Niedersachsen gegenüber der taz die teilweise immens langen Wartezeiten in Asylverfahren. Vor allem Flüchtlinge aus Somalia müssten manchmal 30 Monate oder länger warten. Priorität hätten Flüchtlinge vom Balkan, aus Syrien oder dem Irak; jene Asylbewerber also, die mit einer schnellen Anerkennung rechnen können – oder mit einer schnellen Ablehnung.

Eine solche Priorisierung sei in einem gewissen Rahmen zulässig, sagte die Kammervorsitzende des Gerichts bei der Urteilsverkündung, allerdings müsse die Behörde auch die Anliegen von Menschen aus anderen Ländern in einer zumutbaren Frist bearbeiten. Dies sei nach 16 Monaten nicht mehr der Fall.

Das Bundesamt verwies zu seiner Verteidigung auf die stark gestiegenen Flüchtlingszahlen. Der Anwalt des Somaliers sah das Argument nicht als ausreichende Begründung an: Die Behörde hätte angesichts der steigenden Fallzahlen ihr Personal viel kräftiger aufstocken müssen. Dem folgten die Richter nun. Sie lehnten allerdings den Antrag des Mannes aus Somalia ab, das Amtsgericht solle selbst über sein Asylverfahren entscheiden. schn

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