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Datenspeicherung beanstandet

ÜBERWACHUNG Die EU-Kommission moniert, dass Vorratsdaten laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur in Deutschland gespeichert werden dürfen

Muss Beschluss der EU-Kommission prüfen: Justizminister Heiko Maas (SPD) Foto: Oliver Killig/dpa

von Christian Rath

FREIBURG taz |Die EU-Kommission hat die deutschen Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, weil die Daten nur „im Inland“ gespeichert werden sollen. Der Bundestag kann nun das Gesetz nicht wie vorgesehen Ende September beschließen.

Die Große Koalition will vorschreiben, dass die Internet- und Telefon-Verkehrsdaten der gesamten Bevölkerung zehn Wochen lang gespeichert werden – für den Fall, dass die Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier Wochen gespeichert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Mai vor. Eigentlich sollte er noch vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden. Vor allem die SPD wollte das ungeliebte Projekt schnell vom Tisch haben.

Doch dann fiel der Regierung auf, dass technische Vorschriften zunächst von der EU-Kommission und den anderen EU-Staaten zu „notifizieren“ sind. Damit sollen Probleme für den Binnenmarkt schon im Ansatz verhindert werden. Die Anfang Juni erfolgte Notifizierung löste dann eine dreimonatige „Stillhaltefrist“ aus. In dieser Zeit durfte der Gesetzentwurf also nicht beschlossen werden. Die Frist endete am letzten Montag. Inzwischen hat die EU-Kommission aber tatsächlich rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf angemeldet. In einer Stellungnahme, über die zuerst die Rheinische Post berichtete, wird gerügt, dass die Vorratsdaten nur „im Inland“ gespeichert werden dürfen. Damit verletze Deutschland die Dienstleistungsfreiheit, schließlich sei das Datenschutzniveau in allen EU-Staaten etwa gleich hoch.

Tatsächlich hat die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung die Speicherung in anderen EU-Staaten ausdrücklich abgelehnt. Es bestehe die „nicht nur theoretische Gefahr“, dass die dortigen Geheimdienste nach dortigem Recht auf die deutschen Daten zugreifen. Dabei dürfte insbesondere der britische Geheimdienst GCHQ gemeint sein, der wiederum eng mit der amerikanischen NSA zusammenarbeitet. Außerdem, so die Gesetzesbegründung, könne die deutsche Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Staaten nicht eingreifen, sondern nur die dortigen Behörden um Hilfe bitten. Aufgrund der Kommissions-Stellungnahme verlängert sich nun die Stillhaltefrist um einen weiteren Monat, bis zum 6. Oktober. Die Bundes­regierung muss in dieser Zeit auf die Bedenken aus Brüssel antworten.

Die Speicherung nur im Inland verstoße gegen die Dienst­leistungsfreiheit

Das behindert zumindest die zeitlichen Pläne der Koalition. Danach war vorgesehen, dass der Bundestags-Rechtsausschuss am 21. September, also Montag in einer Woche, Experten anhört und das Gesetz dann in der gleichen Woche noch im Plenum beschlossen wird. Das ist nun nicht mehr möglich. Der Gesetzesbeschluss muss um mindestens zwei Wochen verschoben werden.

Die Bundesregierung ist nun allerdings nicht verpflichtet, ihren Gesetzentwurf zu ­ändern. Wenn sie die Bedenken nicht teilt, kann der Bundestag das Gesetz im Oktober unverändert beschließen. Die Kommission könnte dann aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, über das dann der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss. Justizminister Heiko Maas (SPD) ließ zunächst nur mitteilen, er werde die Stellungnahme prüfen.

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