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Tricksereien beim Poststreik

Arbeitskampf Das Unternehmen hat den Ausstand möglicherweise nicht korrekt gemeldet

NÜRNBERG dpa | Die Deutsche Post hat die Bundesagentur für Arbeit womöglich nicht korrekt über den wochenlangen Streik informiert. „Aus Baden-Württemberg lagen uns nur Streikwarnungen vor“, obwohl es auch dort offensichtlich zu regulären Streiks der Postmitarbeiter gekommen sei, berichtete ein BA-Sprecher am Montag. „Jetzt prüfen wir, ob bei der gesetzlich vorgeschriebenen Streikanzeige alles korrekt gelaufen ist oder nicht“, sagte der Sprecher und bestätigte damit teilweise Berichte der Linksfraktion im Bundestag.

Unklar sei derzeit noch, ob die Post auch Streiks in anderen Regionen nicht korrekt angezeigt habe. „Im Moment sieht es so aus, dass das in Baden-Württemberg am häufigsten passiert ist.“

Die Zeitung Die Welt hatte am Wochenende unter Berufung auf die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann berichtet, in Baden-Württemberg seien Anfang Juli 4.000 Postbeschäftigte in einen unbefristeten Ausstand getreten. Die Post selbst habe aber bei der Bundesagentur nur 14 Warnstreiks angemeldet. Auch in einigen anderen Bundesländern sei nicht zwischen Warnstreiks und unbefristeten Streiks unterschieden worden.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohe der Post für jeden Verstoß ein Bußgeld von 2.000 Euro, sagte der BA-Sprecher. Mit der entsprechenden Regelung im Paragrafen 320 des Sozialgesetzbuchs III soll verhindert werden, dass Arbeitslose in betrieblichen Arbeitskämpfen als Streikbrecher eingesetzt werden.

Die Deutsche Post darf auch künftig in Nordrhein-Westfalen am Sonntag keine Post und Pakete austragen lassen, die durch den Streik liegen geblieben sind. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sah keine Gründe für eine Ausnahme bei dem in dem Bundesland geltenden Verbot der Sonntagsarbeit, wie die Richter indes erklärten.

Zur Begründung hieß es, aus den Angaben der Deutschen Post habe sich nicht ergeben, warum die Auslieferung gewöhnlicher Pakete und Briefsendungen nicht an Werktagen vorgenommen werden könne. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die rückständigen Sendungen unbedingt an Sonntagen zugestellt werden müssten.

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