Hassfilm „Innocence of Muslims“: Youtube entsperrt, Streit geht weiter

„Innocence of Muslims“ darf nach einem revidierten Urteil wieder auf Youtube gezeigt werden. Schon 2012 führte der islamfeindliche Film zu Protesten.

Youtube zeigt wieder „Innocence of Muslims“. Wir nicht. Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Urteil und die Folgen: „Wir tun, was die Promoter am meisten hassen, wir ignorieren sie und halten andere dazu an dasselbe zu tun“, sagte Ibrahim Hooper, der Sprecher des Rats für Amerikanisch-Islamische Beziehungen, am vergangenen Mittwoch der Huffington Post. Auch Imam Zia Sheikh, der Leiter des Islamischen Zentrums in Irving, Texas, rät Muslimen den Film „Innocence of Muslims“ zu ignorieren.

Was ist geschehen? Am Montag widerrief das Bundesberufungsgericht des 9. Bundeskreises der USA ein umstrittenes Urteil zur Sperrung des Filmes auf allen Google-Plattformen. Seit einigen Tagen ist der gesamte Film wieder weltweit auf Youtube abrufbar. „Innocence of Muslims“ ist ein islamfeindlicher Low-Budget-Film des ägyptisch-amerikanischen Regisseurs Sam Bacile.

Das Gericht begründete das Urteil mit dem geringen Urheberrechtsanspruch der Klägerin und Schauspielerin Cindy Lee Garcia. Ihr Anspruch sei zu schwach, um die Zensur der Autorschaft rechtfertigen zu können. „In diesem Fall grenzen Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht sowie die Grundprinzipien der freien Meinungsäußerung aneinander“, meinte die Richterin McKeown in der Zusammenfassung der Verhandlung.

Im September 2012 führte der islamfeindliche Inhalt des Filmes zu gewalttätigen Protesten in vielen islamischen Staaten. „Innocence of Muslims“ beleidigt den Propheten Mohammed und bringt ihn mit Massakern, Kindesmissbrauch und Homosexualität in Verbindung. Bacile selbst bezeichnete den Islam als „ein Krebsgeschwür“ und tauchte unter.

Bei den Protesten wurden westliche Botschaften angegriffen, wütende Islamisten töteten in Bengasi, Libyen, den US-Botschafter Christopher Stevens und drei seiner Mitarbeiter. Youtube reagierte auf die Proteste mit der Sperrung des Filmes in islamischen Staaten. In nicht-muslimischen Ländern blieb er jedoch frei zugänglich.

Urheberrecht ein „Schweizer Käse“

Die Schauspielerin Garcia distanzierte sich von dem Film und klagte, weil sie sich vom Regisseur betrogen fühlte. Bacile habe die fünfsekündige Szene, in der Garcia mitspielte, später nachsynchronisiert und so in einen diskriminierenden Kontext gebracht. Wegen dieser Zweckentfremdung und den folgenden Morddrohungen gegen Garcia versuchte sie die internationale Sperrung des Filmes am US-Bundesberufungsgericht durchzusetzen.

Die Richterin McKeown wies nun darauf hin, dass Garcias Auslegung des Urheberrechts einen Film „in viele verschiedene Arbeiten zerlege“. So würde aus dem Urheberrecht ein „Schweizer Käse“ werden.

Google, zu dem die Videoplattform Youtube gehört, reagiert auf das revidierte Urteil erleichtert. Der Netzkonzern argumentierte stets, dass der Film trotz des Inhaltes gegen keinerlei Youtube-Richtlinien verstoße, und wehrte sich gegen die Sperrung. Trotzdem bleibt der Film in einigen Ländern wie Saudi-Arabien, Indonesien und Indien illegal. Nach Angaben von Google wurden dort Gerichtsverfahren zur Entsperrung eingeleitet.

Der Sprecher des Rats für Amerikanisch-Islamische Beziehungen Hooper sagte in einem Interview mit der Huffington Post, dass es das beste sei „eine eigene positive Botschaft zu senden und die Extremisten an den Rand zu drängen“. Ein Mitarbeiter der Pakistan Telecommunication Authority (PTA) hingegen sagte der Deutschen Presse Agentur, er fürchte erneute Proteste gegen den Film.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.