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Geprüfte HeimeTransparente Pflege

Neues Gesetz soll Heime verpflichten, die Ergebnisse von Betriebsprüfungen offenzulegen. Regelmäßig Mängel.

Ob die Großmutter im Pflegeheim gut versorgt ist, kann bald jeder selbst nachlesen: Die Einrichtungen sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse von Prüfungen offenzulegen. Das sagte der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso), Franz Allert, am Mittwoch. Eine neue rechtliche Grundlage für den Pflegebereich werde derzeit vorbereitet. Ziel sei es, dem Abgeordnetenhaus bis Ende des Jahres einen Entwurf vorzulegen. "Das sogenannte Wohnteilhabegesetz soll mehr Transparenz bringen und die Heimaufsicht stärken", betonte Allert.

In der Vergangenheit waren immer wieder Missstände in Berliner Pflegeheimen bekannt geworden. Die Kontrolle der 550 Einrichtungen, zu denen auch andere Häuser wie die der Behindertenhilfe zählen, führen der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen und das Lageso durch. Wie die Heime abschneiden, bleibt bis jetzt meist geheim. Die Einrichtungen können selbst entscheiden, ob sie die Ergebnisse offenlegen.

Im vergangenen Jahr hat das Lageso laut Allert 343 Prüfungen vorgenommen, 135 davon in Pflegeheimen. Damit sei im Vergleich zu 2006 die Prüfquote um 40 Prozent gestiegen, so der Amtschef. Bei fast jeder Besichtigung würden einige harmlose Mängel festgestellt, etwa bei der Hygiene. Gravierende Probleme, welche die Gesundheit der Bewohner gefährden, seien aber selten. Allert sagte: "Keine der geprüften Einrichtungen musste geschlossen werden. In einem Fall haben wir wegen erheblicher Pflegemängel einen Belegungsstopp verhängt." Der sei inzwischen wieder aufgehoben worden.

Die Kontrollen in den Heimen werden in der Regel bis zu eine Woche vorher verabredet. Allert sprach sich gegen unangemeldete Besuche aus. "Das bringt nicht so viel." Oft seien dann Verantwortliche nicht zu sprechen und Unterlagen nicht verfügbar. "Sicher können die Mitarbeiter bei angemeldeten Prüfungen noch mal in den Ecken wischen. Eine schlechte Pflege sieht man den Menschen aber an."

Allert verwies auf ein weiteres Problem: "Es werden in den Einrichtungen zunehmend Leiharbeitskräfte eingesetzt." Das habe zur Folge, dass mancherorts alle zwei Wochen die Pfleger wechselten. Den Heimbewohnern fehle dann die Bezugsperson. "Dagegen haben wir keine rechtliche Handhabe. Leiharbeit ist nicht verboten."

Bereits jetzt können sich Betroffene und ihre Angehörigen im Internet unter www.berlin.de/pflege über die Leistungen vieler Berliner Heime informieren. Die Angaben sind jedoch freiwillig.

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