Brachiale Rechtspolitik: Besuch von Terrorcamps wird bestraft

Wer bei Terroristen campt, wandert ins Gefängnis. Denn die Koalition stellt den Besuch von Terrorlagern unter Strafe. Die Opposition warnt vor einer "Sicherheitsphobie".

Mit diesen Kollegen sollte man sich besser nicht sehen lassen. Bild: reuters

FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Donnerstag die Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen massiv ausgeweitet. Unter anderem kann künftig der Besuch von Terrorausbildungslagern bestraft werden. Die Opposition aus FDP, Linken und Grünen stimmte geschlossen dagegen.

Schon bisher war im Vorfeld konkreter Taten die Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar. Weil aber islamistische Terroristen eher als Einzeltäter und in losen Netzwerken agieren, wurde nun das Strafgesetzbuch um drei neue Antiterrorparagrafen ergänzt.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen für das Erlernen von Anschlagstechniken, zum Beispiel in einem Al-Qaida-Ausbildungslager, ebenso für die Beschaffung von Sprengstoffgrundstoffen oder Finanzmitteln. Erforderlich ist die Absicht, einen Anschlag vorzubereiten.

Mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft wird jemand bestraft, der zu einer Terrorgruppe Kontakt aufnimmt, um sich später in Anschlagstechniken unterrichten zu lassen.

Die gleiche Strafe droht, wenn Anleitungen zum Bombenbau ins Internet eingestellt oder heruntergeladen werden. Neugierige Jugendliche, Chemiker, Journalisten oder Verfassungsschützer sollen aber nicht bestraft werden.

"Hier wird ein illegitimes Feindstrafrecht geschaffen", kritisierte Ulla Jelpke von der Linken. Jerzy Montag von den Grünen sprach von einer "Sicherheitsphobie", wenn schon die "Vorbereitung der Vorbereitung einer Straftat" bestraft werde.

FDP-Mann Jörg van Essen forderte mehr Personal für die Geheimdienste, das sei wichtiger als neue Strafgesetze. "Wer nach Pakistan reist, um sich von al-Qaida an Waffen schulen zu lassen, will doch wohl nicht Schützenkönig von Zehlendorf werden", sagte hingegen der CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb. Das Gesetz ziele nur auf einen "ganz eng begrenzten Kreis von Straftätern", beschwichtigte Joachim Stünker (SPD).

In völlig unangemessener Hektik wurden am Donnerstag zudem noch vier weitere rechtspolitische Gesetze verabschiedet und dabei teilweise jahrzehntelange Debatten beendet.

Eingeführt wurde eine Kronzeugenregelung, die für alle schweren und mittleren Delikte gilt. Danach können Straftäter künftig erheblich milder bestraft werden, wenn sie andere Kriminelle verraten. Bei Mord ist statt lebenslänglich eine zehnjährige Freiheitsstrafe möglich.

Die Opposition stimmte auch hier geschlossen dagegen. Kritisiert wurde vor allem, dass auch die Hilfe bei Taten von ganz anderer Qualität belohnt werden soll. "Es darf nicht sein, dass der Vergewaltiger milder bestraft wird, weil er Tipps zur Aufklärung eines Subventionsbetrugs gibt", sagte FDP-Mann van Essen.

Bei der Legalisierung von Absprachen im Strafprozess stimmten Grüne und FDP mit der Koalition. Nur die Linke votierte dagegen. Bei solchen Deals verspricht das Gericht dem Angeklagten für ein prozessverkürzendes Geständnis eine mildere Strafe. Außerdem wurde die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft von 11 auf immer noch jämmerliche 25 Euro pro Tag erhöht. Bedürftige U-Häftlinge sollen zudem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben.

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