Kommentar Terrorcamp-Gesetz: Das Netz des Terrorverdachts

Urlaub in Pakistan wird sehr gefährlich. Das Terrorcamp-Gesetz macht alle, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren zu potentiellen Häftlingen.

Urlaub in Pakistan kann seit Donnerstag sehr gefährlich werden. Nicht nur, weil einem vor Ort eventuell Ungemach droht, sondern weil man bei der Rückkehr Gefahr läuft, vom Flughafen geradewegs in die Untersuchungshaft gefahren zu werden.

Insbesondere Deutsche muslimischen Glaubens müssen damit rechnen, bei manchen Urlaubsdestinationen in Verdacht zu geraten, man habe daselbst eine Ausbildung in einem "Terrorcamp" absolviert - was nun per Beschluss des Bundestages mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Zu dem wenigen, was wir über die Häftlinge in Guantánamo wissen, gehört, dass ihr Verbrechen häufig darin bestand, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Das reichte oft, um von CIA-Greiftrupps geschnappt zu werden und in Guantánamo zu landen.

Was Obama in den USA nun mühsam wieder zurechtzurücken versucht, wird hierzulande zu einem förmlichen Straftatbestand. Allerdings muss für eine Verurteilung auch der Vorsatz bestanden haben, eine terroristische Tat begehen zu wollen - nur weiß man aus der Erfahrung solcher Politprozesse, dass letztlich nicht der Staatsanwalt einen Vorsatz beweisen muss, sondern umgekehrt der Verdächtige den Beweis seiner Unschuld führen soll.

Das Gesetz zu den Terrorcamps ist mithin eine weitere Schlinge in dem immer dichter werdenden Netz "antiterroristischer Sicherheitsmaßnahmen", das Deutschland heute bereits wesentlich engmaschiger überzieht, als man sich das in den 70er- und 80er-Jahren vorstellen konnte.

Wohnungen abhören, Computer durchsuchen, Zeugnisverweigerungsrechte aufheben: das alles kann zu einem De-facto-Polizeistaat führen, über den sich aber kaum jemand aufregt. Schließlich ist man in der deutschen Mehrheitsgesellschaft weder muslimisch noch macht man Urlaub in Pakistan.

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