Nach "Emmely" und "Brötchen-Prozess": Fristlos entlassen wegen Essensmarke

Ein Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte.

Reicht die Weitergabe eines Essensbons für eine fristlose Kündigung? Bild: dpa

REUTLINGEN dpa | Erneut muss sich ein Arbeitsgericht mit einer fristlosen Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Südwest Presse (Ulm), wonach ein Gütetermin gescheitert sei.

Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln, sagte sie. Im vergangenen Oktober war die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht Radolfzell für rechtens erklärt worden, die am Arbeitsplatz im Altenheim sechs Maultaschen eingesteckt hatte.

Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Essenmarken im Wert von 80 Cent stellen einen Zuschuss dar, es muss von jedem Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in bar bezahlt werden. Die Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.

Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht entscheiden muss.

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