Chronik der Sicherheitsgesetze: Der Weg zum Antiterrorstaat
Seit 2001 wurden fast im Jahresrhythmus neue Strafvorschriften und Befugnisse für die Sicherheitsbehörden beschlossen. Obowohl es aus der RAF-Zeit noch genug gab. Ein Überblick.
2001: Sicherheitspaket I (federführender Minister: Otto Schily)
Nur wenige Wochen nach den Anschlägen wurde ein erstes Gesetzespaket beschlossen:
- Strafbar ist jetzt auch die Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Deutschland soll kein Ruheraum für Terroristen mehr sein. (§ 129b Strafgesetzbuch) Kritiker fürchteten, dass nun auch die Unterstützer von Befreiungsbewegungen kriminalisiert werden, was bisher nicht eingetreten ist.
- Auch Vereine mit religiöser Zielsetzung können jetzt verboten werden. Das bisherige Religionsprivileg wurde gestrichen. Die Verschärfung zielte auf den Kölner Kalifatstaat.
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2002: Sicherheitspaket II (Schily)
Offziell hieß das Paket "Terrorismusbekämpfungsgesetz", inoffiziell "Otto-Katalog" nach dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD). Es sah eine Vielzahl eher unspektakulärer Verbesserungen für die Sicherheitsbehörden vor. Hier nur eine kleine Auswahl:
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- Der Verfassungsschutz darf Informationen bei Banken, Fluglinien und Telekommunikationsunternehmen einholen.
- Das Bundeskriminalamt (BKA) darf im Vorfeld der Strafverfolgung Auskünfte einholen.
- Wer bei einer sicherheitsempfindlichen Infrastruktur arbeitet, etwa bei der Energie- oder Wasserversorgung, wird sicherheitsüberprüft. um Sabotage zu erschweren.
- Ausländer- und Asylbehörden müssen öfter Informationen über gefährliche Ausländer von sich aus an den Verfassungsschutz weitergeben.
- Ausländer im Terror-Umfeld können ausgewiesen werden, der Rechtschutz dagegen wird stark eingeschränkt. (2004 wird der Rechtschutz sogar auf eine Instanz verkürzt, das Instrument wird in der Praxis aber kaum angewandt).
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2002: Rasterfahndung (Länder)
Kurz nach den Anschlägen von 2001 begann in den Bundesländern eine vom BKA koordinierte, präventive Suche nach noch unentdeckten islamistischen Terroristen, so genannten Schläfern. Drei Bundesländer - Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen - mussten dazu 2002 erst einmal die Rasterfahndung in ihren Polizeigesetzen einführen.
Obwohl die Polizei die Daten von 8,3 Millionen Menschen erfasste und am Ende 1.689 muslimische (Ex-)Studenten näher überprüfte, wurde kein einziger potenzieller Terrorist gefunden. Im Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht diese präventive Rasterfahndung beanstandet. Als Voraussetzung müsse künftige eine "konkrete" Gefahr von Anschlägen vorliegen, eine bloße Spannungslage genüge nicht. Mehrere Länder mussten daraufhin die Hürden für präventive Rasterfahndungen anheben.
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2004 Terrorismusabwehrzentrum (Schily)
Auf einem ehemaligen Kasernengelände in Berlin-Treptow wurde ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet. Dort tauschen rund 240 Beamte von 40 Behörden in zwei getrennten Runden Informationen aus. Die polizeilichen Antiterror-Experten von Bund und Ländern arbeiten im einen Gebäude. Nebenan tagen die Geheimdienstler von Bund und Ländern. Seit 2007 ist am GTAZ auch ein Gemeinsames Internetzentrum (GIZ) angesiedelt, das zum Beispiel islamistische Webseiten zentral auswertet.
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2005 Luftsicherheitsgesetz (Schily)
Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, ein entführtes Passagierflugzeug mitsamt den Passagieren notfalls abzuschießen, falls der Jet nach New Yorker Muster als Waffe benutzt werden soll. Diese Regelung erklärte Karlsruhe jedoch 2006 für verfassungswidrig, weil sie die Menschenwürde der unschuldigen Passagiere verletzt. Der spätere Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) versuchte, die Vorschrift neu einzuführen, indem er al Qaida-Angriffe als eine Art von Verteidigungsfall einstufte. Die SPD machte hierbei aber nicht mit.
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2005 Biometrischer Reisepass (EU/Schily)
Der neue Reisepass setzt eine EU-Vorgabe von 2004 um, für die sich vor allem der deutsche Innenminister Schily eingesetzt hatte. Seit 2005 müssen neue Reisepässe ein digitalisiertes Passbild enthalten. Seit 2007 kommt noch ein digitalisierter Fingerabdruck hinzu. Dies soll verhindern, dass jemand den Pass einer nur ähnlich aussehenden Person vorzeigt und wurde auch mit Terror-Gefahren begründet.
2007 konnte die SPD in der großen Koalition verhindern, dass die digitalisierten Fingerabdrücke aller Paßinhaber bei den Behörden registriert werden. Die Passfotos werden dort zwar schon lange gespeichert, die Polizei bekam jedoch nur einen begrenzten Online-Zugriff auf die Bilder.
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2006 Anti-Terror-Datei (Schäuble)
Polizei und Geheimdienste erhalten eine gemeinsame Anti-Terror-Datei. Sie enthält keine neuen Erkenntnisse, sondern zeigt im wesentlichen nur an, bei welcher Sicherheitsbehörde Informationen zu einer Person gespeichert sind. Neben Bürgerrechtlern waren vor allem die Geheimdienste gegen die Datei, weil sie Angst um die Vertraulichkeit ihrer Quellen hatten. 2007 waren bereits 13.000 Personen in der Datei gespeichert, drei Viertel davon lebten im Ausland.
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2006 Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz (Schäuble)
Ein Großteil der Regelungen des 2. Sicherheitspakets war auf fünf Jahre befristet. Sie mussten nun verlängert werden und wurden dabei auch ausgeweitet. Geheimdienstbefugnisse die sich zunächst nur auf Terrorverdächtige bezogen, wurden nun auf Extremisten ausgedehnt, die Gewalt fördern. Befugnisse die zunächst nur für den Verfassungsschutz galten, wurden Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst ausgeweitet.
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2008 Vorratsdatenspeicherung (EU/Zypries)
Nicht nur, aber auch zur Terrorbekämpfung diente die vorsorgliche Speicherung von Telkekom-Verbindungsdaten. Sechs Monate musste gespeichert werden, wer wen wann angerufen hat oder eine Email schrieb. Auch der Standort von Mobiltelefonen und die Einwahl ins Internet wurde gespeichert. Im März 2009 hat Karlsruhe das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Unter anderem müssen die Daten besser vor Missbrauch geschützt werden. Da die Vorratsdatenspeicherung auf einer EU-Richtlinie beruht, muss die Bundesregierung ein neues Gesetz vorbereiten.
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2008 BKA-Novelle (Schäuble)
Mit der Reform, die seit 2009 in Kraft ist, erhielt das Bundeskriminalamt erstmals Befugnisse zur Gefahrenabwehr, die allerdings auf den internationalen Terrorismus beschränkt sind. Bisher waren die Länder für reine Prävention zuständig. Für die neue Aufgabe bekam das BKA eine Vielzahl von Eingriffsbefugnissen. Am umstrittensten war die Online-Durchsuchung, das heißt die heimliche Ausspähung von Computer-Festplatten.
Hier hielt sich die große Koalition streng an ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2008. Darin hatte Karlsruhe zwar ein NRW-Landesgesetz beanstandet, aber Online-Durchsuchungen in gewissem Rahmen akzeptiert.
Gegen die BKA-Novelle ist noch eine Verfassungsbeschwerde der FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum anhängig, über die aber nicht mehr dieses Jahr entschieden wird. Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP kleinere Nachbesserungen vereinbart. Unter anderem soll der private Kernbereich besser gegen polizeiliche Ton- und Filmaufnahmen außerhalb der Wohnung geschützt werden.
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2009 Strafbarkeit von Besuchen im Terrorcamp (Zypries)
Weil islamistische Terroristen sich meist nicht in festen Terrorgruppen organisieren, greifen keine Strafvorschriften wie § 129a, der die Mitgliedschaft in solchen Gruppen verbietet. Deshalb werden jetzt auch Vorbereitungshandlungen von Einzelpersonen unter Strafe gestellt. Hierzu gehört der Besuch terroristischer Ausbildungslager, aber auch die Beschaffung von Grundstoffen zur Sprengstoffherstellung und die Sammlung von Geld zur Finanzierung von Anschlägen. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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