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Kommentar Fusion BKA und BundespolizeiAngst vor der Versetzung

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Protest gegen die geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei ist in sich widersprüchlich. Ein Frage bleibt: Wie kann man die Apparate so in Unruhe stürzen?

D ie geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei hat viele Kritiker. Doch der Protest ist oft in sich widersprüchlich. Während aufgeregte Leitartikler vor einem supermächtigen deutschen FBI warnen, warnen Wiesbadener BKA-Mitarbeiter vor einer Entmachtung ihrer Behörde. Wie passt das zusammen?

Ziel der Fusion ist der effizientere und flexiblere Einsatz von Personal und Einrichtungen. Ein Beispiel: Während das BKA bisher nur wenige eigene Observationstrupps zur Verfügung hat, kann es künftig auch auf das riesige Personalreservoir der Bundespolizei mit ihren 41.000 Beschäftigen zurückgreifen.

Die Organisationsreform stärkt also das BKA, auch wenn es dann nicht mehr so heißt. Schließlich werden die Terrorbekämpfer auch in der neuen großen Bundespolizei das Sagen haben und sich im Konfliktfall gegen die Interessen von Bahnpolizei und Grenzschutz durchsetzen können.

taz

Christian Rath ist Journalist und promovierter Jurist. Er lebt in Freiburg und schreibt als rechtspolitischer Korrespondent unter anderem für die taz.

Was die BKA-Beschäftigten umtreibt, ist die Gefahr, künftig häufiger versetzt zu werden. Daran ist schon 2003 der geplante Umzug des BKA von Wiesbaden nach Berlin gescheitert. Verständliche private Sorgen, aber keine Staatsaffäre.

Möglicherweise wird die neue BKA-Bundespolizei weniger Zusammenarbeit mit den Ländern suchen, weniger gemeinsame Ermittlungsgruppen einrichten. Aber auch das wären nur Verschiebungen im Detail, solange die Zuständigkeit des BKA inhaltlich begrenzt bleibt. Und etwas mehr Polizeizentralisierung macht bei überregionalen Phänomenen wie dem islamistischen Terror durchaus Sinn.

Eine Frage aber bleibt: Wie kann man mitten in einer nach offiziellen Angaben sehr angespannten Sicherheitssituation die Apparate so in Unruhe stürzen? Ist die Terrorgefahr für solche Experimente vielleicht nicht doch zu groß?

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

2 Kommentare

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  • TM
    Thomas Müller

    Ich denke, Sie machen es sich viel zu einfach wenn Sie nur auf die angeblichen Umzugssorgen abzielen. Die Standorte wurde garantiert. Es geht den Beamten vielmehr um die Sache an sich.

    Die Überschneidungen zwischen BKA und Bundespolizei (BPol) sind mehr als gering (5%). Der BPol wurden bei der Umoperation von BGS zu BPol neue Ermittlungsaufgaben übertragen. Über 1000 BPol-Beamte haben mehr oder weniger erfolgreich herumermittelt. Es mangelt oftmals an Erfahrung und Selbstverständnis für die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit. Sinnvoller wäre eine Verlagerung dieser wenigen Aufgaben auf das BKA und eine Zuteilung einiger BPol-Beamter zum BKA. Damit hätten sich ALLE Überscheidungen erledigt.

  • RL
    Ralf Lang

    Man kann die Terrorhanselei auch übertreiben.