Foebud plant Verfassungsbeschwerde: Mitmachklage gegen Netzzensur

Datenschützer wollen in Karlsruhe gegen drohende Internetsperren eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Klage könnte unzulässig sein - mangels Betroffenheit.

So könnte das mal aussehen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der Bielefelder Datenschutzverein Foebud plant eine Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren. Die Klage soll Ende Februar eingereicht werden. Das entsprechende Gesetz liegt aber noch auf Eis.

Die Klage wendet sich gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde. Nach langer Prüfung durch den Bundespräsidenten trat es erst am 23. Februar 2010 in Kraft. Seitdem ist das BKA eigentlich verpflichtet, täglich eine Liste von Kinderporno-Seiten an die deutschen Internetprovider zu liefern. Die Provider sollten dann für ihre Kunden den Zugang erschweren und sie auf eine Stopp-Seite mit Erläuterungen umleiten.

Die FDP hat aber in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass das umstrittene Gesetz für ein Jahr ausgesetzt wird. Kritiker hatten befürchteten, dass eine Zensurinfrastruktur entsteht, die später für vielfältige Zwecke einsetzbar ist. Das Sperrgesetz blieb zwar formal in Kraft, aufgrund eines Erlasses von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wird es derzeit jedoch nicht angewandt.

In dieser einjährigen Auszeit soll das BKA versuchen, eine Löschung von Kinderporno-Seiten im Ausland zu erwirken. Ab März 2011 will die Koalition die Erfahrungen evaluieren. Die Union und das BKA drängen jetzt schon darauf, das Sperrgesetz möglichst bald zu nutzen, weil die Löschung im Ausland zu lange dauere.

Für eine Klage entsteht so eine schwierige Situation. Einerseits muss die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz binnen einem Jahr, also bis zum 23. Februar 2011 eingelegt sein. Andererseits gibt es derzeit aber keinerlei Betroffene, da das Gesetz ja nicht angewandt wird. Foebud hat sich in diesem Dilemma entschieden, dennoch zu klagen, um die Frist zu wahren. Die Klage könnte allerdings mangels Betroffenheit der Kläger unzulässig sein.

Der Inhalt der Klageschrift ist zwar noch nicht bekannt, aber Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sie zusammen mit Dominik Boecker schreiben soll, hat die wesentlichen verfassungsrechtlichen Kritikpunkte bereits skizziert. So habe der Bund weder die Gesetzgebungs- noch die Verwaltungskompetenz für Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Außerdem seien Netzsperren ungeeignet und unverhältnismäßig.

Bis Montagmittag haben sich bereits 2.293 Bürger bereit erklärt, die Klage zu unterstützen. Laut Foebud können sich alle Kunden deutscher Internetprovider beteiligen. Die deutsche Diskussion wird überlagert durch Pläne der EU-Kommission, europaweit Netzsperren gegen Kinderpornoseiten einzuführen.

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