Hausdurchsuchungen vor G8-Gipfel 2007: Nur eine geringe Entschädigung

Ein G8-Gipfel-Gegner, dessen Wohnung 2007 durchsucht wurde, soll 500 Euro Entschädigung bekommen. Er hatte 3.300 Euro Schadensersatz gefordert.

G8-Protest 2007 am Strand von Kühlungsborn. Bild: dpa

HAMBURG taz | Wenn es nach dem Hamburger Landgericht geht, muss die Hamburger Justizbehörde Kuno Kruse (Name geändert) 500 Euro Entschädigung zahlen, weil seine Wohnung im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BAW) zu Unrecht durchsucht und Computer beschlagnahmt worden sind. Diesen Vergleich hat am Freitag das Landgericht nach mündlicher Verhandlung unterbreitet.

900 Polizisten hatten am 9. Mai 2007 vor dem G8-Gipfel 40 Wohnungen gefilzt - darunter auch die von Kruse. Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika Harms nach einer Brandanschlagsserie im Hamburger Raum - unter anderem auf das Auto der Ehefrau von Bundesfinanz-Staatssekretär Thomas Mirow (SPD) - ein Verfahren wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (Paragraf 129a Strafgesetzbuch) eingeleitet.

"Die Durchsuchung seiner Arbeitsstelle, mehrerer Wohnungen sowie dem Auto und dem Wochenendhaus seiner Mutter endeten mit der Beschlagnahme von wichtigen Unterlagen und Computern", sagt Kruses Anwalt Dirk Audörsch. Erst zehn Monate später, nachdem der Bundesgerichtshof das Vorgehen der Bundesanwälte für rechtswidrig erklärt hatte, seien die Unterlagen zurück gegeben worden. In dieser Zeit hatte sich Kruse zwei Computer und einen Scanner für seine Arbeit mieten müssen.

Obwohl das Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte, weigerte sich die Justizbehörde bislang diese zu zahlen. Begründung: Für rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es keine Entschädigungen.

Kruse klagte nun vor dem Landgericht auf 3.300 Euro Schadensersatz für die "materiellen Schäden", die ihm entstanden seien. Doch so weit wollten die Richter nicht gehen. Sie kamen zu dem Schluss, dass das Strafentschädigungsgesetz nicht greife, die Justizbehörde hätte ihm jedoch als eine Art "Amtshaftung" einen Ausgleich von 500 Euro zu zahlen. Zwei Woche haben die Kontrahenten Zeit über den Vergleich zu entscheiden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.