Anti-Nazi-Protest Dresden 2010: André Hahn muss nicht vor Gericht
Der Linkspolitiker André Hahn sollte sich vor Gericht verantworten, weil er angeblich einen Neonazi-Aufmarsch blockiert hatte. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
DRESDEN dapd | Der sächsische Linkspolitiker André Hahn muss sich nicht weiter vor Gericht wegen der angeblichen Blockade eines Neonaziaufmarsches verantworten.
Das Verfahren sei ohne Auflagen endgültig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden am Dienstag.
Hahn sprach von einem faktischen Freispruch und sagte: „Ich bin sehr zufrieden und auch ein Stück erleichtert“. Der Prozess gegen den früheren Fraktionschef im Landtag begann im Oktober.
Die Staatsanwaltschaft sah in ihm einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Rechtsextremisten am 13. Februar 2010 in Dresden. Hahn sprach von einem absurden Vorgang, weil der friedliche Widerstand gegen Neonazis kriminalisiert werde.
Leser*innenkommentare
JeffDD
Gast
..die sächsische nazifreundliche Justiz hat noch mehr Verfahren in petto...mal schaun, wie die enden.., dochj hätte es in diesem Fall gar nicht erst zu einem Strafbefehl kommen müssen...wenn, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft bemerkt, kein exakter Nachweis einer schuld zu erbringen ist...daran sieht man, es war eine ganz klar politisch motivierte Anklage...von wem auch immer gegen den kritischen Andre Hahn in Auftrag gegeben...huhm
Weinberg
Gast
Sehhilfen (rechts) für die Staatsanwaltschaft Dresden!
Wenn nur die Herrschaften bei den Neonazis (erinnert sei nur an die Terrorgruppe NSU) ebenfalls so eifrig wären!
Kimme
Gast
Super. Ein gutes Zeichen für den friedlichen und couragierten Protest gegen Rechts.