Prozessauftakt in München: Erneuter Missbrauch trotz Fußfessel
Ein entlassener Sexualstraftäter verging sich 2012 an einem Mädchen. Bei der Tat trug er eine elektronische Fußfessel. Jetzt steht er wieder vor Gericht.
FREIBURG taz | Am Münchener Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen den rückfälligen Sexualstraftäter Andreas R. begonnen. Der Fall hatte im Vorjahr großes Aufsehen erregt, weil R. bei der Tat eine elektronische Fußfessel trug.
Der 41-jährige R. wurde 1999 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Stieftochter sexuell missbraucht hatte. 2006 hatte er die Strafe vollständig verbüßt, doch galt er noch als gefährlich, weshalb gegen ihn nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
Erst Ende 2011 wurde er aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Zuvor hatte der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung beanstandet, weil Strafurteil und Freiheitsentzug hier nicht mehr miteinander verbunden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in solchen Fällen allerdings den weiteren Freiheitsentzug erlaubt, wenn zugleich eine psychische Störung und eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten besteht. Dies sah ein Straubinger Gericht im Fall von R. aber nicht gegeben.
Nach seiner Entlassung musste R. im Rahmen der Führungsaufsicht eine elektronische Fußfessel tragen. Deren GPS-Signale werden an die bundesweite Überwachungszentrale in Bad Vilbel (Hessen) übertragen. Dort wurde kontrolliert, ob R., wie aufgegeben, München nicht verließ und die Verbotszone von 500 Metern um die Wohnung seiner Stieftochter beachtete.
Zwischenzeitlich hatte R. eine Frau mit einer kleinen Tochter kennengelernt. Und obwohl er die Weisung hatte, sich von minderjährigen Mädchen fernzuhalten, übernachtete er im April 2012 in deren Wohnung. Einmal schlich er auch in das Zimmer der Siebenjährigen, fragte sie, ob sie wisse, was „ficken“ sei, streichelte sie im Brustbereich und am Po. Später vertraute sich das verstörte Kind seinem getrennt lebenden Vater an. Weil R. innerhalb weniger Jahre rückfällig wurde, gilt dies als „schwerer sexueller Missbrauch“.
Drohende Haftstrafe von einem Jahr
Auch R. war wegen seines Kontrollverlusts erschüttert, nahm eine Überdosis Medikamente und wurde wegen Suizidgefahr in die Psychiatrie gebracht. Die damit verbundenen Unregelmäßigkeiten beim GPS-Signal fielen der Überwachungszentrale auf, so dass die Polizei R. zur Rede stellte und später festnahm.
Im Prozess vor dem Münchener Landgericht droht R. nun eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, möglicherweise auch eine erneute Anordnung von Sicherungsverwahrung. Ein Urteil wird nicht vor März erwartet.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Rückfälle können niemals sicher verhindert werden.“
Leser*innenkommentare
karin Bryant
Gast
Das Problem ist dass diese elektronische Fussfessel am verkehrten Koerperteil angebracht wird denn in diesem Fall waren ja die Fuesse des verurteilten Taeters nicht das Problem.
PeterWolf
Gast
"Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Rückfälle können niemals sicher verhindert werden.“"
Außer durch Sicherheitsverwahrung.
Athanasius
Gast
"Weil R. innerhalb weniger Jahre rückfällig wurde, gilt dies als „schwerer sexueller Missbrauch“.(...)
Im Prozess vor dem Münchener Landgericht droht R. nun eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, möglicherweise auch eine erneute Anordnung von Sicherungsverwahrung."
Haftstrafe von einem Jahr?! Das ist doch jetzt ein schlechter Witz.
Ich könnte kotzen bei so viel Unrecht.
pablo
Gast
Der Titel des Artikels ist nicht gut gewählt denn er suggeriert das eine "Fußfessel" ein Verbrechen verhindern könnte und das konnte und wird sie auch nie können das sollte Herrn Rath bekannt sein.
cbix
Gast
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Rückfälle können niemals sicher verhindert werden.“
Nach jedem Rückfall wird dieser standardisierte "Keiner-hat-etwas-falsch-gemacht-Satz-für-die-Medien" kommentarlos veröffentlicht.
Wer trägt denn die Verantwortung?
Das Mädchen?, Die Mutter?, die besser hätte aufpassen sollen?
Der Täter, der nunmehr suizidgefährdet ist?
Der Strafvollzug, der Resozialisierung nur auf dem Papier kennt?
Das Gericht, das sich an die Regeln hält?
Oder wir alle, weil wir den Gedanken einfach nicht an uns heranlassen können, dass unter uns Menschen sind, die sich nicht mehr selbst helfen können und unsere Unterstützung dringend nötig hätten?
Aber nein,Knast ist Knast, war ja schon immer so.
Besser irgendwelche Sinnlosen Papierkampagnen um Eltern und Kinder"über die Gefahr aufzuklären".
So funktioniert Gesellschaft.
Na dann bis zum nächsten Mal!
Sondermann Wolfgang
Gast
Sonny:Sehr geehrte Damen und Herren,Ihre Seite ist gut!!!
Die Bezahlung der Information, sollte bei Angebot und Nachfrage (Artikel) nicht das Problem des Kunden sein. Packs Buchen zu koennen - da man ja weiss was eine Zeitung kostet-heisst,das man es an bietet.
Die einzeln Artikel sollten dann aber nicht teuerer sein all die ganze Tagesausgabe. Mit freundlichen Gruessen www.Sondermann Wolfgang geb.1956