Verwandtenaffäre in Bayern: Vorwurf der Scheinselbstständigkeit

Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Frau als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Die Aufhebung der Immunität droht.

Das Ehepaar Schmid in bessern Zeiten. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | In der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Aufhebung der Immunität von Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid beantragt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Die Ermittler nahmen dazu auf Anfrage nicht konkret Stellung: „Die Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende Entscheidung getroffen hat“, sagte ein Sprecher der Behörde. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise als Scheinselbstständige beschäftigt hat.

Die Aufhebung der Immunität bedeutet allerdings nicht, dass gegen den schwäbischen CSU-Politiker bereits ermittelt würde – lediglich, dass die Ermittler die Vorwürfe genau prüfen.

Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt – der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.

Verbotene Kinderarbeit

Unter verstärkten Druck geriet ein weiterer schwäbischer CSU-Politiker: Das Landtagsamt bescheinigte dem Finanzpolitiker Georg Winter, dass das Anheuern seiner beiden damals 13 und 14 Jahre alten Kinder im Jahr 2000 verbotene Kinderarbeit war. Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung seien in diesem Alter bestimmte Tätigkeiten erlaubt, teilte der Landtag mit – Büroarbeit aber nicht.

Winter war bereits als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtags zurückgetreten. Er kündigte an, er werde die an seine Söhne gezahlten Gelder vollumfänglich an die Staatskasse zurücküberweisen. Damit ist er nach fünf Kabinettsmitgliedern der erste einfache Abgeordnete, der zahlen will.

Winter wehrt sich aber nach wie vor gegen die Vorwürfe: Nach zwei Fachgutachten sei die Beschäftigung zulässig gewesen. Er hatte im Jahr 2000 ein rechtliches Schlupfloch genutzt: Kurz bevor die Beschäftigung von Familienmitgliedern ersten Grades verboten wurde, heuerte er seine Söhne an.

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