Verwandtenaffäre in Bayern: Vorwurf der Scheinselbstständigkeit
Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Frau als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Die Aufhebung der Immunität droht.
MÜNCHEN dpa | In der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Aufhebung der Immunität von Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid beantragt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Ermittler nahmen dazu auf Anfrage nicht konkret Stellung: „Die Staatsanwaltschaft wird sich erst äußern, wenn sie eine abschließende Entscheidung getroffen hat“, sagte ein Sprecher der Behörde. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Schmid seine Frau möglicherweise als Scheinselbstständige beschäftigt hat.
Die Aufhebung der Immunität bedeutet allerdings nicht, dass gegen den schwäbischen CSU-Politiker bereits ermittelt würde – lediglich, dass die Ermittler die Vorwürfe genau prüfen.
Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt – der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
Verbotene Kinderarbeit
Unter verstärkten Druck geriet ein weiterer schwäbischer CSU-Politiker: Das Landtagsamt bescheinigte dem Finanzpolitiker Georg Winter, dass das Anheuern seiner beiden damals 13 und 14 Jahre alten Kinder im Jahr 2000 verbotene Kinderarbeit war. Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung seien in diesem Alter bestimmte Tätigkeiten erlaubt, teilte der Landtag mit – Büroarbeit aber nicht.
Winter war bereits als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtags zurückgetreten. Er kündigte an, er werde die an seine Söhne gezahlten Gelder vollumfänglich an die Staatskasse zurücküberweisen. Damit ist er nach fünf Kabinettsmitgliedern der erste einfache Abgeordnete, der zahlen will.
Winter wehrt sich aber nach wie vor gegen die Vorwürfe: Nach zwei Fachgutachten sei die Beschäftigung zulässig gewesen. Er hatte im Jahr 2000 ein rechtliches Schlupfloch genutzt: Kurz bevor die Beschäftigung von Familienmitgliedern ersten Grades verboten wurde, heuerte er seine Söhne an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind