Konsens zum Endlagersuchgesetz: Kein Amt für politische Entsorgung

In der Kommission zur Endlagersuche sollen die Vertreter von Bundestag und Bundesrat nicht abstimmen dürfen. Das soll für Entpolitisierung sorgen.

Wenn er seine Parteifreunde noch vor der Wahl versorgt wissen will, muss sich CDU-Umweltminister Peter Altmaier schnell etwas Neues ausdenken. Bild: dpa

BERLIN taz | Viel hat Peter Altmaier in seinem ersten Amtsjahr zwar nicht zustande gebracht, doch vom Wirken des CDU-Bundesumweltministers bleibt in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich doch mehr als eine Fußnote: Die Fraktionen im Bundestag haben sich auf ein Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager geeinigt - nach "hartem Ringen", wie es so schön heißt.

Dabei musste die Union Kröten schlucken: Das Personal für das geplante Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, dass den Betrieb eines bundesweiten Endlagers für Atommüll überwachen soll, darf erst 2014 bestellt werden. Damit kann es nicht – wie bislang von Altmaier gewünscht – zur Versorgungsstätte für Parteifreunde werden.

In einem Eckpunktepapier war davon die Rede, dass noch vor der Bundestagswahl rund 60 der insgesamt 200 Stellen besetzt werden sollen. Aus der bereits als „Bundesamt für politische Entsorgung“ verspotteten Behörde wird vorerst nichts. „Das war uns wichtig“, heißt es aus der SPD-Fraktion.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder und der Grünen-Vorsitzende Jürgen Trittin hatten bis zuletzt an Knackpunkten gefeilt. Die Kommission, die bis Ende 2015 Empfehlungen für die Standortsuche erarbeiten soll, wird mit 32 statt 24 Mitgliedern größer als geplant.

Mehr Klagerechte für Anwohner

Dafür wird das beim Bundestags-Umweltausschuss angedockte Gremium entpolitisiert: Die 16 Mitglieder von Bundestag und Bundesrat sollen kein Stimmrecht haben – um eine politische Entscheidung nicht schon vorwegzunehmen. Wohl aber die weiteren 16 Teilnehmer aus Wissenschaft (8), Gewerkschaften, Wirtschaft, Religion und Umweltverbänden (je 2). Noch ein Novum: Auch Anwohner und betroffene Gemeinden können gegen einen möglichen Standort klagen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein Export von Atommüll.

„Das ist ohne Wahlkampf abgegangen – sonst hätte es auch nicht funktioniert“, sagt Maria Flachsbarth, Atomexpertin der CDU-Fraktion. Die Einrichtung der neuen Atombehörde halten Fachleute weiter für verfrüht: „Die Kommission muss die Organisationsstruktur des Amtes noch ändern können“, betont Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe.

Am Freitag soll das Gesetz im Bundestag, am 5. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Es regelt die Suche eines Endlagers für hochradioaktiven Atommüll.

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