Pressefreiheit in Sachsen: Endlich raus aus dem Sachsensumpf

Zwei Journalisten bekamen 2010 Geldstrafen für Texte über Verbindungen von Politik und Rotlichtmilieu. Nun wurden sie endgültig freigesprochen.

Der Sachsensumpf. Unendliche Weiten.... Bild: dpa

DRESDEN taz | Zwei sächsische freie Journalisten können aufatmen: Nach rund fünf Jahren Verfahrensdauer ist der Freispruch für die „Sachsensumpf“-Berichterstatter Thomas Datt und Arndt Ginzel am Donnerstag rechtskräftig geworden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft zog ihre Revision gegen das im Dezember 2012 in zweiter Instanz ergangene Urteil zurück.

Beide Journalisten waren 2008 wegen übler Nachrede angeklagt worden. Es ging um zwei Beiträge in Spiegel und in Zeit online, in denen in Frageform die möglichen Verstrickungen sächsischer Justizbeamter in Leipziger Korruptionsnetzwerke beleuchtet wurde.

Das Amtsgericht Dresden hatte sie in erster Instanz im August 2010 dafür noch zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil löste beim Deutschen Journalistenverband und anderen Journalistenorganisationen ein heftiges Echo aus und wurde als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet. Alle Formulierungen seien presserechtlich gedeckt, hieß es damals, weshalb die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Ebene ausweichen wolle.

Das Landgericht tendierte schließlich auch in diesem Sinne und hob das Urteil auf. Der mit einer auch in sächsischen Justizkreisen umstrittenen Hartnäckigkeit vorgehende Staatsanwalt Christian Kohle legte jedoch Revision gegen das Urteil ein. Ein halbes Jahr später gab er jetzt klein bei. Die beiden Journalisten zeigten sich erleichtert und bedankten sich bei ihren Unterstützern.

Der Rechtsexperte Klaus Bartl von der Linksfraktion des Landtages kommentierte, die Staatsanwaltschaft sei offenbar selbst „zur späten Einsicht gelangt, dass ihr überhartes Vorgehen gegen publizistische Aufklärungsbemühungen rund um den ´Sachsensumpf` dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat“.

Am Donnerstagvormittag hatte zugleich der Sächsische Landtag im Zusammenhang mit der Aussetzung des Prozesses gegen Jugendpfarrer Lothar König über die Frage debattiert, wie politisch die sächsische Justiz agiere.

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