Überprüfung der Sicherheitsgesetze: Entspannter Dissens

Sind die Anti-Terror-Gesetze in Deutschland zu scharf? Die Minister sind ebenso uneins wie die Experten-Kommission der Bundesregierung.

Eine Koalition, trotzdem nicht einer Meinung: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich. Bild: dpa

BERLIN taz | So entspannt kann der Dissens sein. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) waren zwar in fast allen Punkten unterschiedlicher Meinung, aber wenigstens lächelten sie sich dabei ständig an.

Die beiden Minister stellten am Mittwoch den Bericht einer Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze vor, zogen jedoch ganz unterschiedliche Schlussfolgerungen. So schlugen Teile der Kommission vor, dass auch das Bundeskriminalamt (BKA) in die Geheimdienstkontrolle des Bundestags einbezogen werden soll – soweit [nicht „weil“] auch das BKA wie ein Geheimdienst agiere.

Die Justizministerin lobte den Vorschlag als „guten Ansatz mit kluger Begründung“. Der Innenminister sagte, er sei da anderer Ansicht, aber das sei „nur eine Momentaufnahme“ – und lächelte.

Da forderte die Justizministerin, dass das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine gesetzliche Grundlage benötige. Im GTAZ arbeiten rund 40 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen und tauschen Informationen aus.

Die Justizministerin lächelt

Friedrich aber hielt ein eigenes GTAZ-Gesetz für überflüssig. „Jede Behörde im Zentrum hat für ihre Datenerfassung und die Datenübermittlung eine gesetzliche Grundlage. Im GTAZ werden nur die bestehenden Gesetze vollzogen.“

Nun lächelte die Justizministerin. Sie weiß, wenn der Bundestag untätig bleibt, wird das Bundesverfassungsgericht eines Tages ein solches Gesetz fordern.

Auch bei der Diskussion um den Militärischen Abschirmdienst (MAD) das gleiche Bild. Leutheusser-Schnarrenberger hält ihn für überflüssig und würde die Aufgaben gerne auf Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst verteilen. Zumindest ein entsprechender „Prüfauftrag“ sei nötig.

Friedrich dagegen will am MAD festhalten. Die Bundeswehr brauche diese „spezielle Form des Schutzes“. Jetzt lächelten beide. Sie wissen, bald ist Wahl und dann werden die Karten eh neu gemischt.

Generalbundesanwalt und Föderalismus

Nur an einem Punkt waren sich die Minister einig. Der Generalbundesanwalt soll gestärkt werden. Er soll künftig selbst prüfen können, ob er für Ermittlungen zuständig ist. Neue Befugnisse für die Bundesanwaltschaft wird es vermutlich nicht geben, bremste die Justizministerin und verwies auf das Grundgesetz, das die Staatsanwaltschaften grundsätzlich den Ländern zuordnet.

Die Präsentation des Berichts spiegelt gut dessen Inhalt wider. Auch die Experten, unter anderem Burkhard Hirsch und Ex-Generalbundesanwältin Monika Harms, waren sich fast durchgängig uneins. Die Einsetzung der Regierungskommission war schon 2011 beschlossen worden. Dann aber flog der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) auf und anderes war wichtig.

Erst im Januar 2013 begann die Kommission mit ihrer Arbeit. Sie hatte also nur ein halbes Jahr Zeit und konnte deshalb keine empirische Bestandsaufnahme vorlegen, sondern diskutierte die Rechtslage eher theoretisch.

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