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Sexuelle Gewalt in MarokkoVergewaltigung wird bestraft

Wer in Marokko Minderjährige vergewaltigt, bleibt künftig nicht mehr straffrei. Selbst wenn der Täter nach dem Übergriff sein Opfer heiraten sollte.

MADRID taz | Die marokkanische Frauenbewegung hat einen wichtigen Sieg errungen. Am Mittwochabend stimmte das Parlament in Rabat für die Abschaffung des Paragrafen 475 des Strafgesetzbuches. Dieser sah Straffreiheit für Vergewaltiger vor, wenn diese ihre minderjährigen Opfer nach der Tat heirateten.

Der Parlamentsantrag wurde einstimmig angenommen, nachdem die islamistische Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (PJD) von Premier Abdelaziz Benkirane ihren Widerstand gegen eine Gesetzesänderung aufgab. Viele Familien hatten bisher der Zwangsheirat zugestimmt, um den Ruf ihrer Tochter und die Ehre der Familie zu retten.

Die Gesetzesreform ist die Folge der Proteste von vor knapp zwei Jahren, als sich die 16-jährige Amina el-Filali nach einer Vergewaltigung und anschließender Zwangsheirat mit dem Täter, einem jungen Mann aus der Nachbarschaft, das Leben nahm. Amina schluckte am 10. März 2012 Rattengift. Tausende gingen auf die Straße. Internationale Menschenrechtsorganisationen unterstützten die Proteste. Vor der Parlamentssitzung vom Mittwoch hatte die Internetplattform Avaaz rund eine Million Unterschriften gegen den Artikel 475 gesammelt.

„Heute kann Amina el-Filali endlich in Frieden ruhen“, erklärte die Abgeordnete der Partei Authentizität und Moderne (PAM), Khadija Rouissi. Für Amnesty International ist der Parlamentsbeschluss „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ – „Aber es ist erst ein Anfang“, mahnt die Sprecherin der Organisation in London, Hassiba Hadj Sahraoui.

Sechs Millionen Frauen sind Gewaltopfer

In Marokko wurden laut Familienministerium 6 Millionen Frauen – bei 34 Millionen Einwohnern – Opfer von Gewalt. Mehr als die Hälfte in der Ehe. „Es ist an der Zeit, Gesetze zu machen, die die Überlebenden von Vergewaltigungen schützen“, so Sahraoui angesichts der Zahlen.

Amnesty International fordert, dass nicht nur physische Gewalt bestraft wird, sondern auch der psychische Druck, der zu sexuellen Handlungen führt. Dies sei vor allem zum Schutz von Frauen in der Ehe notwendig. Außerdem dürfe es – wie bisher im Gesetz vorgesehen – bei der Strafverfolgung des Vergewaltigers keine Rolle spielen, ob das Opfer noch Jungfrau sei oder nicht.

Für Amnesty International und marokkanische Frauenrechtsgruppen stützt sich das Strafrecht des Königreiches von Mohammed VI. zu stark auf Definitionen wie „Ehre“ und „Anstand“. „Frauen und Mädchen haben grundlegende Rechte, und diese können nicht anhand von Jungfräulichkeit, materiellem Status oder der familiären Situation definiert werden“, sagt Sahraoui. Vergewaltigungsopfer laufen in Marokko Gefahr, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Denn das Gesetz stellt außerehelichen sowie gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe.

Ein weiteres Problem, auf das Frauenorganisationen in Marokko immer wieder hinweisen, ist die Verheiratung minderjähriger Frauen. Zwar setzt das 2003 reformierte Familiengesetz ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren fest, doch erteilen Richter zahlreiche Ausnahmegenehmigungen. Dies betrifft laut Amnesty International rund 40.000 Mädchen pro Jahr.

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3 Kommentare

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  • T
    Tomtom

    "Viele Familien hatten bisher der Zwangsheirat zugestimmt, um den Ruf ihrer Tochter und die Ehre der Familie zu retten."

     

    Tja - so siehts halt aus im Islam: Die vergewaltigte Frau und deren Familie verlieren ihre "Ehre" - der Vergewaltiger kommt straffrei davon.

     

    Zum Glück sieht es in Saudi-Arabien "besser" aus: Da wird die Vergewaltigte wegen "Unzucht" gesteinigt.

     

    Was für eine perverse Gesetzgebung - und das im Namen einer Religion...

  • H
    Herbert

    Und wie, liebe TAZ, wird das Gesetz umgesetzt? In einem Land, in dem es neben den offiziellen Gesetzen noch ein weiteres, weit bekanntes und anerkanntes Rechtssystem gibt, das eben diese Heirat vorschreibt?

  • W
    Werner

    Das Problem der MarokkanerInnen ist die politische Isolation des Landes!

     

    1984 verließ Marokko die Organisation Afrikanischer Staaten wegen des Westsahara Konflikts.

     

    Es schloss sich auch nicht der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, auch Banjul-Charta genannt, an. Während Afrikaner ihre Menschenrechte vor dem Afrikanischen Gerichtshof für Menschen- und Völkerrecht direkt oder über die Afrikanische Kommission einklagen können, müssen Marokkaner diese allein in Marokko erstreiten.

    http://www.achpr.org/instruments/achpr/ratification/

     

    Der AfCtHPR muss auf nationale Befindlichkeiten keine Rücksicht nehmen. Vielmehr gibt es eine Zusammenarbeit mit dem EuGHMR. Das Gericht folgt eher internationalen Standards der Rechtssprechung, als dass sie Traditionen bewahren.

     

    Marokkaner könnten die Gesetzgebung beschleunigen, wenn sie Marokko zur Anerkennung der Banjul-Charta bringen würden. Vielleicht beschreiten sie den Weg, wenn sie entsprechende Klagen aus Tunesien oder Ägypten wahrnehmen.