Opposition rauft sich zusammen: Neue Partnerschaft auf Probe

Grüne und Linke ziehen bei den Oppositionsrechten nun an einem Strang. Wie weit die Regierung auf sie zukommt, wird der NSA-Ausschuss zeigen.

Wie viele Macht hat die Opposition? Der Untersuchungsausschuss wird's zeigen. Bild: dpa

BERLIN taz | Es lief bisher nicht gut zwischen Linkspartei und Grünen. Man traute sich nicht über den Weg. Dass die Linkspartei mit nur einem Abgeordneten mehr Oppositionsführer ist, machte die Sache nicht leichter. Denn Oppositionsführer stehen im Rampenlicht. So darf Fraktionschef Gregor Gysi heute direkt auf Angela Merkels Regierungserklärung antworten.

Bei den Oppositionsrechten aber haben sich Linkspartei und Grüne nun nach einigem Gezerre auf eine gemeinsame Strategie verständigt: einen gemeinsamen Gesetzesentwurf. „Das Vertrauen wächst“, stellte Petra Sitte, parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, fest.

Derzeit gilt: Man braucht mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder Gesetze in Karlsruhe auf ihre Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Die Opposition verfügt aber nur über 20 Prozent der Sitze. Ihr Vorschlag: All dies solle künftig auch möglich sein, „wenn mindestens zwei Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, dies wollten.

Union und SPD signalisieren zwar seit Längerem Kompromissbereitschaft. Allerdings wollten sie keine gesetzliche Regelung, sondern nur einen Beschluss des Bundestags. Den findet die Opposition zu unverbindlich. Doch es gibt Bewegung: Schwarz-Rot will per Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments der Opposition zu mehr Rechten verhelfen. Gysi lobte dies „als Schritt der Koalition auf uns zu“. Die Opposition beharrt indes auf einem Gesetz. In Untersuchungsausschüssen sei man sonst, etwa beim Streit über Zeugenbefragungen, vom Wohlwollen der Regierung abhängig.

Stress gibt es auch wegen des Gangs zum Bundesverfassungsgericht, dem Normenkontrollverfahren. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Christine Lambrecht, hält das für „kein originäres Recht der Opposition“. Jurist und Fraktionschef Gysi sieht das anders: Die Opposition müsse Gesetze in Karlsruhe prüfen lassen können.

NSA-Ausschuss kommt

Zur Praxisprobe, ob die Regierung die Oppositionsrechte achtet, wird der bevorstehende NSA-Untersuchungsausschuss. Grüne und Linkspartei beschlossen am Dienstag einen gemeinsamen Einsetzungsantrag. Noch diese Woche soll der Antrag eingebracht, Mitte Februar im Bundestag verhandelt werden.

Die Opposition fasst den Untersuchungsauftrag weit: Bis zu den 9/11-Terroranschlägen im Jahr 2001 will sie aufarbeiten, wie US- und britische Geheimdienste deutsche Kommunikation ausspähten. Auch bei den eigenen Sicherheitsbehörden soll nachgehakt werden, wie diese an den Aktionen „mitgewirkt, diese unterstützt oder hiervon profitiert haben“, so der Antrag. Zudem sei zu klären, was die Bundesregierungen von den Ausspähungen wussten. Ein Komplex, bei dem sich auch die damaligen Regierungsparteien Grüne und SPD kritischen Fragen stellen müssen.

Die Koalition hat dem Ausschuss bereits zugestimmt. In der Opposition geht man davon aus, dass auch der jetzt formulierte Auftrag mitgetragen wird. Offen bleibt hingegen, wie viele Mitglieder Grüne und Linkspartei in das Gremium entsenden können – und wie öffentlich dieser über die Geheimdienstfragen tagen kann. Zudem will die Opposition Edward Snowden anhören – die Koalition eher nicht. CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte bereits, der Ausschuss solle nicht zum „Tribunal über die USA“ werden.

Einen Eindruck, wie es um die Machtverhältnisse im Bundestag bestellt ist, wird auch diese Woche bringen. Am Mittwoch wird dort die Kanzlerin eine Stunde ihre Regierungserklärung halten, Gysi darf 20 Minuten antworten. Danach verteidigt die SPD eine halbe Stunden die Regierungspolitik, dann gibt es 20 Minuten Kritik der Grünen. Insgesamt werden bei der dreieinhalbstündigen Generalaussprache knapp drei Stunden lang Regierungspolitiker das Wort führen.

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