Kommentar Entlohnung häusliche Pflege: Liebe statt Geld

Das Verfassungsgericht stellt klar, dass Angehörige für häusliche Pflege weniger bekommen als Fachkräfte. Alles andere wäre eine Utopie gewesen.

Wer seine Eltern pflegt, tut das nicht nur des Geldes wegen Bild: dpa

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Diese Forderung ist im Bereich der Care-Arbeit fast nie erfüllt. Wer etwas für seine Angehörigen tut, bekommt dafür keine oder nur wenig materielle Gegenleistung, während die gleiche Leistung auf dem öffentlichen Markt für Pflege, Erziehung, Sex und Haushaltsdienstleistung natürlich bezahlt wird.

An dieser Ungleichbehandlung wollte nun auch das Bundesverfassungsgericht nichts ändern. Es wies die Verfassungsbeschwerde von zwei Frauen (Mutter und Tochter) ab, die ihren Ehemann und Vater zu Hause pflegten, dafür von der Pflegeversichung aber nur ein bescheidenes Pflegegeld von unter 700 Euro pro Monat erhielten. Hätte eine professionelle Pflegekraft die Arbeit erledigt, wäre dieser dafür mehr als das Doppelte bezahlt worden.

Das Verfassungsgericht akzeptierte nun die Differenzierung des Gesetzgebers. Die Leistung für Angehörige werde eben nicht allein um des Geldes willen getan, sondern sei Ausdruck des „familiären Zusammenhalts“. Das Pflegegeld sei, so gesehen, eben kein Entgelt, sondern nur eine „Anerkennung“ der Leistung.

Die Karlsruher Entscheidung kommt sicher nicht überraschend. Es wäre eine Sensation gewesen, wenn die Richter die gleiche Bezahlung für familiäre Pflege wie für Fremdpflege gefordert hätten. Immerhin ist das Pflegegeld schon ein Fortschritt gegenüber früher, als die familiäre Pflege ganz umsonst geleistet wurde.

Die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft wird aber eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes erzwingen. Je weniger die Pflege von Angehörigen als selbstverständliche sittliche Pflicht erachtet wird, umso mehr muss der Staat die finanziellen Anreize erhöhen. Denn ein schlecht bezahlter Angehöriger ist für das Sozialsystem immer noch billiger als eine professionelle Pflegekraft.

Auch die professionellen Sätze sind niedrig

Umgekehrt werden damit zwar auch die gesellschaftlichen Rollenbilder stabilisiert. Indem Ehefrauen und Töchter nun ein (steigendes) Almosen für die traditionell von ihnen verrichtete Pflegearbeit erhalten, bestärkt das die überkommene Rollenzuteilung. Daran würde sich aber wohl auch wenig ändern, wenn für familiäre Pflege die gleichen Sätze wir für professionelle Fremdpflege bezahlt würden, denn auch diese sind viel zu niedrig. Auch die professionelle Pflege ist (deshalb) ein Frauenberuf geworden.

Ändern würde sich dies wohl erst dann, wenn für Care-Tätigkeiten die gleichen Löhne wie für Fabrikarbeit bezahlt würden. Dies müsste dann über stark erhöhte Steuern und Sozialabgaben finanziert werden. Angesichts der Produktivitätsfortschritte ist dies nicht undenkbar. Wegen der globalen Standortkonkurrenz dürfte ein solches Modell aber kaum im deutschen Alleingang realisierbar sein.

Schon deshalb ist klar, dass die Forderung nach gleichbezahlter familiärer Pflegearbeit (derzeit) kein Fall für das Verfassungsrecht ist. Die Karlsruher RichterInnen hätten allenfalls eine Utopie aufzeigen können. Doch das ist sicher nicht ihre Kernaufgabe.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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