Zwangsprostitution in Bordellen: Schwesig will Kontrolle

Die Bundesregierung will Bordelle zu Gewerbe erklären, um sie besser kontrollieren zu können. Dadurch soll Menschenhandel bekämpft werden.

Bisher eher unreguliert: Rotlichtviertel in Frankfurt am Main. Bild: dpa

BERLIN taz | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber einführen, um Zwangsprostitution zu bekämpfen. „Prostitutionsstätten müssen einer effektiven rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werden“, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Letzte Woche lud das Ministerium Experten zu einer Anhörung, ein Gesetzentwurf ist in Arbeit.

Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und ist als Dienstleistung geregelt – Bordelle hingegen blieben unreguliert. Behörden können sie deshalb nicht ohne weiteres kontrollieren. Genau dies aber hält die Polizei für nötig, um gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können; denn die Opfer melden sich nur selten von selbst. Eine „Erhellung des Dunkelfelds“, so das Bundeskriminalamt (BKA), gebe es nur mit mehr Kontrollen.

Etwa 400.000 Menschen sollen in Deutschland der Prostitution nachgehen, wie viele davon unter Zwang, ist unklar. Laut dem BKA stammten 2012 etwa zwei Drittel aller bekannten Opfer aus Osteuropa, 52 Prozent waren unter 21 Jahre alt.

Der Koordinationskreis gegen Frauenhandel (KOK) begrüßte Schwesigs Vorstoß mehrheitlich. Er fordert, die Erlaubnispflicht mit Regelungen zu koppeln, etwa zu Gesundheitsversorgung und Unterstützungsangeboten für Opfer. „Dadurch könnten Ausbeutung und Menschenhandel erschwert werden“, so der KOK in einer Stellungnahme an Schwesig. Auch eine gesetzliche „Zuverlässigkeitsprüfung“ der Betreiber ähnlich wie bei Gaststätten sei sinnvoll. Vorbestrafte etwa sollten keine Erlaubnis erhalten können.

Berufsverband ist dagegen

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e. V.) lehnt Schwesigs Pläne dagegen ab. „Wir sprechen uns gegen eine Erlaubnis- oder Überwachungspflicht aus“, heißt es in einer Stellungnahme. Prostitution unterliege noch immer einem „gesellschaftlichen Unwerturteil“. Der Verband befürchtet deshalb, die Gewerbeaufsichtsämter könnten ihren Ermessensspielraum nutzen, um auch „Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen“ zu schließen.

Strittig ist, ob eine Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte eingeführt werden soll, wie die Union dies will. „Heranwachsende müssen vor unbedachtem Handeln geschützt werden“, sagt die CDU-Fraktionsvize Nadine Schön. Die SPD lehnt dies ab. „Bei legaler Prostitution bin ich klar gegen eine Altersgrenze“, sagt Fraktionsvize Eva Högl der taz. Menschen unter 21 Jahre zur Aufnahme der Prostitution zu bringen, sei längst als Menschenhandel unter Strafe gestellt. Prostitution müsse für über 18-Jährige hingegen erlaubt bleiben, so Högl.

Schwesigs Vorstoß sei sinnvoll, um der Polizei nicht die alleinige Verantwortung für die Kontrolle des Rotlichtmilieus zu überlassen. „Die kann nicht einfach überall rein, sie braucht einen Anhaltspunkt, dass etwas Illegales passiert ist“, sagt Högl. „Wir wollen deshalb, dass die Gewerbeaufsicht verdachtsunabhängig kontrollieren kann, um Zwangsprostitution zu entdecken.“

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