Prozess gegen Auschwitz-Wachmann: Beihilfe zu mehr als 300.000 Morden
Der 93-jährige Oskar G. kommt vor Gericht. Der ehemalige SS-Mann soll für den Tod Hunderttausender mitverantwortlich sein.
LÜNEBURG taz | Ein ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau kommt vor Gericht. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat eine Anklage gegen den 93-jährigen Oskar G. wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zugelassen.
„Der gesundheitliche Zustand des Beschuldigten lässt ein Verfahren zu“, sagte Gerichtssprecher Volker König. Der Prozess soll im kommenden Frühjahr beginnen. „Voraussichtlich im April“, sagte König. Vor 70 Jahren stand Oskar G. an der Rampe des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.
Oskar G. soll für das Gepäck der verschleppten Menschen mit zuständig gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm vor, durch seine Tätigkeiten „die Spuren der Massentötung für nachfolgende Häftlinge verwischt“ zu haben. Oskar G. selbst hat bisher angegeben, an der Rampe lediglich „Koffer bewacht“ zu haben.
Schon jetzt haben sich 49 Nebenkläger dem Verfahren vor dem Schwurgericht angeschlossen. Es könnten sich aber auch noch mehr Betroffene melden, sagte Gerichtssprecher König.
Leser*innenkommentare
Reinhold Schramm
Nachdenkenswert: Massenmörder von vor 1945 erhielten in der Bundesrepublik Deutschland (nach 1949) Positionen, auskömmliche Renten und Pensionen. Antifaschistische Aufklärer und antiimperialistische Kundschafter des MfS der DDR, sie erhalten (nach 1989/90) Berufsverbote und Altersarmut.