Durchsuchte wollen klagen: „Mit Salafisten nichts zu tun“
Der am Wochenende von Bremens Polizei durchsuchte Moschee-Verein will gegen die Ermittler klagen. Der Einsatz habe keine rechtliche Grundlage.
BREMEN taz | Während sich das übrige Bremen vom „Terror-Wochenende“ erholt, will man im Islamischen Kulturzentrum (IKZ) noch längst nicht von Normalität reden. In dem Moschee-Verein nahe des Hauptbahnhofs hatte die Polizei am Samstagabend nach den automatischen Waffen gesucht, die hinter der Terror-Warnung stecken sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet den Verein seit Jahren und stuft ihn als Teil des salafistischen Netzwerks ein.
Als der IKZ-Vorsitzende Mohammad Omar Habibzada auf einer Pressekonferenz am Dienstag von der Erstürmung des Vereins durch die Polizei berichtet, lehnen drei zertrümmerten Türen an der Wand des Gebetsraumes. Man hätte den Beamten alles aufgeschlossen, sagt er, man habe das auch ausdrücklich angeboten. Doch der Hausmeister soll mit den Schlüsseln in der Tasche gefesselt auf dem Boden gelegen haben. „Die hatten ihre Rammböcke dabei und wollten sie auch benutzen“, sagt Habibzada über die Polizisten. Wegen der Zerstörungen und weil die Polizei Sprengstoff-Hunde durch die Moschee geführt habe, sei der Ort nun entweiht. Außerdem habe man die Moschee-Besucher nicht zu ihren verängstigten Kindern gelassen und einen 70-Jährigen gefesselt, der daraufhin Kreislaufprobleme bekam.
Gegen den Anti-Terror-Einsatz hat die Gemeinde nun beim Amtsgericht Beschwerde eingereicht: Weil sich der Durchsuchungsbefehl nur auf vage und nicht überprüfbare Geheimdienstangaben beziehe und weil sie den Einsatz als „vollkommen unverhältnismäßig“ und einen Eingriff in die Glaubens- und Religionsfreiheit sehen. Bereits zum vierten Mal sei die Moschee nun durchsucht worden, ohne dass dabei etwas herausgekommen wäre. Vertreten wird der Verein vom Anwalt Hans-Eberhard Schultz, der als Verteidiger von PKK-Chef Abdullah Öcalan international bekannt wurde.
Der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, bezeichnete das massive Polizeiaufgebot in der Innenstadt als „überzogen“. Dass das Einsatzkommando „schlagartig“ in das Kulturzentrum eingedrungen sei und Türen beschädigte, räumt auch die Polizei ein. Man habe den Einsatz allerdings bewusst in einer Gebetspause gestartet, um den Gottesdienst nicht zu stören.
Laut Habibzada habe das Nachtgebet aber nicht stattfinden können. Vom Salafismus im IKZ will er nichts wissen. Das sei nicht mehr als ein „vom Verfassungsschutz konstruierter Kampfbegriff“. Das IKZ verstehe sich lediglich als „muslimische Glaubensgemeinschaft“. Verfassungsschutzberichte könne man nicht anfechten und so halte sich der Ruf hartnäckig, obwohl trotz jahrelanger Beobachtung nie jemand Anklage erhoben habe.
Beim islamischen „Kultur- und Familienverein“ (KUF) im Bremer Stadtteil Gröpelingen war das anders: Der galt als Zentrum für aus Syrien zurückgekehrte Terroristen des Islamischen Staats und wurde Anfang Dezember geschlossen. KUF und IKZ gelten für den Verfassungsschutz als eng miteinander verzahnt. Der sonst erklärtermaßen um Transparenz bemühte Habibzada wollte sich dazu nicht äußern.
Auch der islamische Verband Schura hatte das Vorgehen der Polizei kritisiert und es als „respektlos“ gegenüber der Religion bezeichnet. Für diese Solidaritätsbekundung konnte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) derweil wenig Verständnis aufbringen.
Es gebe in Bremen „Dutzende von Moscheen, deren Besucher und Besucherinnen friedlich ihrem Glauben nachgingen und Tausende von Muslimen, mit denen man gerne zusammenarbeite und in Nachbarschaften zusammenlebe“, sagte Mäurer – der Salafismus gehöre nicht dazu.
Die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft kritisierte, dass die Durchsuchung hätte stattfinden müssen bevor die Polizei ihre Präsenz am Samstagmorgen massiv verstärkt hatte. „So hatten Terroristen, die sich mutmaßlich im IKZ aufhielten, genug Zeit, selbst samt den Waffen zu verschwinden“, sagte Fraktionschef Thomas Röwekamp.
Staatsanwaltschaft und Polizei wiesen am Mittwoch den Vorwurf, sie hätten getrödelt, zurück. Eine Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug sei nicht erforderlich gewesen, da das Gebäude fortlaufend polizeilich beobachtet wurde.
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