EGMR-Urteil gegen Russland: Staat soll Soldaten entschädigen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen der menschenunwürdigen Behandlung eines Soldaten und spricht ihm Entschädigung zu.
STRASSBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag Russland wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Rekruten verurteilt. Der 27-Jährige war nach eigenen Angaben 2007 nach zwei Fluchtversuchen gezwungen worden, sich auf dem Exerzierplatz nackt vor anderen Soldaten aufzustellen. Damit sollte er daran gehindert werden, nochmals die Truppe unerlaubt zu verlassen.
Der EGMR betrachtete diese Strafe als Verstoß gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter, menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung verbietet. Deshalb sprach das Gericht dem Mann am Donnerstag in Straßburg für diese „unnötige und öffentliche Erniedrigung“ eine Entschädigung von 15 000 Euro zu.
In der Armee müsse Disziplin eingehalten werden, heißt es in dem Urteil. Doch diese Strafe sei nicht als Mittel zu rechtfertigen, um den Mann an einem weiteren Fluchtversuch zu hindern.
Die russische Regierung, die der Menschenrechtskonvention beigetreten ist, ist verpflichtet, das Geld zu zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Die große Kammer muss eine Berufung nicht automatisch annehmen, sondern kann sie auch ablehnen.
Leser*innenkommentare
shumil
"Der EGMR betrachtete diese Strafe als Verstoß gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter, menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung verbietet. "