Haftbedingungen von Thomas Middelhoff: Zweifel am Schlafentzug-Vorwurf

Eine Expertin bezweifelt, dass Middelhoff alle 15 Minuten zur Lebenskontrolle geweckt wurde. Dessen Millionen-Prozess gegen die Bank Sal. Oppenheim verzögert sich.

Ist zur Kontrolle von Suizidverdächtigen eigentlich ausreichend: die Kostklappe in der Zellentür. Bild: dpa

BERLIN afp | Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis, Katharina Bennefeld-Kersten, hat erhebliche Zweifel an dem Vorwurf, dass der frühere Topmanager Thomas Middelhoff in Haft über Wochen alle 15 Minuten geweckt wurde. Es sei die Rede davon gewesen, dass immer wieder die Tür zu Middelhoffs Zelle geöffnet, das Licht angemacht und überprüft worden sei, ob dieser noch lebend im Bett liege, sagte Bennefeld-Kersten, die ehemalige Leiterin der JVA Celle, am Donnerstag article_id=316520:im Deutschlandradio Kultur. „Ich glaube, das wird nicht so gewesen sein.“

Eine solche Überwachung brauche zu viel Personal. Ein Bediensteter dürfe eine Zellentür in der Nacht alleine nicht öffnen. Vermutlich sei die Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte Kostklappe erfolgt. Durch die Kostklappe könne einfach gesehen werden, ob es einen Suizidversuch gegeben habe.

Die Anwälte Middelhoffs hatten den Vorwurf erhoben, dass diesem über Wochen Schlaf entzogen wurde. Sie beantragten Haftprüfung, weil Middelhoff ihrer Ansicht nach haftunfähig ist. Die Ärzte gingen demnach von einer seltenen Autoimmunkrankheit aus, die sich unter den Haftbedingungen verschlechterte.

Middelhoff war am 14. November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und in Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in einigen Monaten über seine Revision entscheiden.

100 Millionen Euro Schadensersatz

Ein Urteil im Kölner Zivilprozess von Middelhoff gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim ist derweil in weite Ferne gerückt. Middelhoff fordert gut 100 Millionen Euro von seiner früheren Hausbank als Schadenersatz. Er sei bei der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Doch weil er Ende März Privatinsolvenz beantragte, sei das Verfahren nach der Zivilprozessordnung unterbrochen worden, teilte das Kölner Landgericht am Donnerstag auf Anfrage mit. Zuvor hatte es die Prozessbeteiligten informiert.

Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff im Rahmen einer Widerklage. Er habe Darlehen nicht zurückgezahlt. Zu Prozessbeginn im November 2014 hatte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl dem Kläger wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Er sprach von „recht ungünstigen Aussichten für die Klage“. Singbartl sagte damals, er habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“. Das Urteil war zunächst Anfang Februar erwartet worden, hatte sich dann aber verzögert.

Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, laut Zivilprozessordnung sei es auch möglich, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage. Middelhoff hatte am 31. März beim Amtsgericht Bielefeld Privatinsolvenz beantragt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thorsten Fuest bestellt worden.

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