■ Nach Bericht zu angeblicher Mißhandlung: taz und Hugendubel: Streit beigelgt
München (taz) – Der Streit des Frankfurter Buchhändlers Hugendubel mit der taz ist beigelegt. Am Mittwoch einigten sich Zeitung und Buchkette vor dem Landgericht München I auf eine sogenannte Erledigterklärung.
Vorangegangen war der Bericht „Boykottaufruf nach Detektivüberfall“ in der taz vom 22.September über einen Vorfall in der Frankfurter Hugendubel- Filiale am Steinweg. Der Hochschullehrer und Menschenrechtsaktivist Manquel Tejeda war dort Ende August des Diebstahls verdächtigt und nach eigenen Angaben von zwei Hausdetektiven mißhandelt worden. Die Firma Hugendubel bestreitet diese Darstellung. In der Erledigterklärung verpflichtet sich die taz nun, über den Vorfall nur noch so zu berichten, daß die Darstellungen Tejedas durch Anführungszeichen und Konjunktiv deutlich als seine subjektive Version der Ereignisse gekennzeichnet werden. Das Gericht bezeichnete den taz-Bericht als grundsätzlich sorgfältig recherchiert, störte sich aber an der Formulierung, Tejeda sei während des Konflikts bei Hugendubel in „einen leeren Raum geführt“ worden, was die Assoziation nahelege, es handle sich um eine „Folterkammer“. Hugendubel muß für 75 Prozent der Verfahrenskosten aufkommen. kuz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen