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Familiengelder im Paket

■ Bonn will neuen Kindergrundfreibetrag einführen. Keine Kindergelderhöhung geplant

Bonn (dpa) – Die Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung des Familienlastenausgleichs nehmen konkrete Formen an. Wie die taz in der vergangenen Woche berichtete, will Bonn für die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils einen neuen Kindergrundfreibetrag einführen. Zudem sollen die Leistungen zugunsten von Familien weitgehend zusammengefaßt werden. Gestern begannen in Bonn die Abstimmungen mit den Ressorts und Koalitionsfraktionen. Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), sagte, es seien vier Modelle vorgelegt und durchgerechnet worden. Präferenz habe eine Kombination aus einem neuen Kindergrundfreibetrag und Kindergeld in bisheriger Höhe.

Nach Berechnungen des Finanzministeriums würde dies im Jahr 2000 zu 2,3 Milliarden und 2002 zu 8,1 Milliarden Mark geringeren Steuereinnahmen führen. Angesichts der schwierigen Haushaltslage müsse damit gerechnet werden, daß andere Leistungen für Kinder zur Gegenfinanzierung herangezogen würden. Hendricks nannte in diesem Zusammenhang die Steuerabzugsfähigkeit von Schulgeld. Auch das Erziehungsgeld – Volumen derzeit sieben Milliarden Mark – müsse „mit in Betracht gezogen werden“.

Mit der Umwandlung des bisherigen Kinderfreibetrages in einen Grundfreibetrag würde auch die progressive Wirkung der Familienförderung abgemildert. Der Grundfreibetrag, der zum Existenzminimum dazugerechnet wird, habe nur eine indirekte progressive Wirkung, die nicht vom Einkommen, sondern von der Kinderzahl abhängig sei.

Eine weitere Anhebung des Kindergeldes stoße auf finanzielle Schwierigkeiten, sagte Hendricks. Ein Anstieg um zehn Mark allein koste bereits 1,2 Milliarden Mark.

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