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Klar soll Schuld anerkannt haben

Der „Spiegel“ berichtet, der inhaftierte RAF-Terrorist Christian Klar habe bereits 2003 erklärt: „Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen“

BERLIN rtr ■ Das Begnadigungsverfahren des früheren RAF-Mitglieds Christian Klar macht nach einem Bericht des Spiegels Fortschritte. Ein mehr als 100 Seiten starkes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury über Klar sei positiv ausgefallen, meldete das Magazin. Die Expertise liege nun im baden-württembergischen Justizministerium und solle auch an das Bundespräsidialamt geleitet werden. Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit das Gnadengesuch Klars, das noch aus der Zeit von Altbundespräsident Johannes Rau stammt.

In einem Schreiben an Rau hat Klar laut dem Spiegel bereits 2003 seine Schuld anerkannt. „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen“, zitiert das Magazin aus dem Schreiben Klars. Kritiker der Begnadigung des 54-Jährigen hatten immer wieder argumentiert, Klar zeige keine Reue und verdiene deshalb keine Gnade.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagte Bild am Sonntag: „Es sollte keine Gnade für diejenigen geben, die gnadenlos Ehefrauen die Männer und Kindern die Väter weggemordet haben mit dem Ziel, unsere Demokratie zu zerstören.“ Der CDU-Politiker kritisierte zudem, dass die inhaftierten RAF-Mitglieder nicht zur Aufklärung ungeklärter Verbrechen beigetragen hätten. „Gnade darf es für terroristische Verbrecher nicht geben, die sich in keinster Weise an der Aufklärung der erbarmungslosen RAF-Verbrechen beteiligt haben.“

Dagegen setzte sich der frühere Justiz- und Außenminister Klaus Kinkel (FDP) für eine Begnadigung Klars ein. In einem Gastkommentar für den Sonntag-Express schrieb Kinkel: „24 Jahre Haft sind genug. Auch wer so schreckliche Taten begangen hat, muss die Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft haben.“ Kinkel unterstützte auch die von der Bundesanwaltschaft beantragte Haftaussetzung zur Bewährung für das frühere RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt. Ebenfalls für die Freilassung der Langzeitgefangenen trat die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Jutta Limbach, ein.

Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Er war wegen der Morde an dem damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und an dem Bankier Jürgen Ponto zu fünfmal „lebenslänglich“ verurteilt worden. Wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ legten seine Richter eine Mindeststrafe von 26 Jahren Haft fest. Damit könnte er ohne einen Gnadenakt frühestens 2009 entlassen werden.

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