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Keine Aktionen in Polizeiwachen

KARLSRUHE dpa ■ Polizeigewerkschaften dürfen die Polizeiwache nicht zur Durchsetzung ihrer politischen Forderungen nutzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer landesweiten Unterschriftenaktion der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei entschieden. Dem Gericht zufolge hat das Düsseldorfer Innenministerium der Gewerkschaft zu Recht untersagt, seine Unterschriftenlisten in Polizeigebäuden auszulegen. Das Land hatte sich darauf berufen, dass das Vertrauen in die staatliche Neutralität beeinträchtigt werden könne, wenn Diensträume für gewerkschaftliche Forderungen genutzt würden. (Az: 1 BvR 978/05)

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