: Stammzellgesetz auf der Kippe
Bei Forschern und Politikern werden die Rufe nach einer Lockerung lauter. Die Fronten verlaufen in Union und SPD quer durch die Parteien. Grüne und Lebensschützer der Union plädieren für strikte Regeln. Die FPD verlangt weitreichende Liberalisierung
Vor allem zwei Punkte wollen die meisten Stammzellforscher geändert haben: erstens eine Verschiebung oder gar eine Abschaffung des Stichtages, so dass sie auch mit neuen Zellen arbeiten dürfen. Der andere Punkt ist die im Gesetz vorgesehene Strafandrohung, wenn ein in Deutschland tätiger Wissenschaftler an Forschungen im Ausland beteiligt ist, die hierzulande verboten sind. Selbst die Experten sind sich nicht darüber einig, ab wann das Verbot überhaupt greift. Ob nicht schon die Begutachtung eines Forschungsprojektes, in dem mit hier verbotenen Zellen gearbeitet wird, unter Strafe steht. WLF
AUS BERLIN KATHARINA KOUFEN
In die Debatte um die Stammzellforschung kommt wieder Bewegung. Bei einer Anhörung im Bundestag sprach sich vorgestern die Mehrheit der Experten dafür aus, das Stammzellgesetz von 2002 zu lockern. Auch in den Parteien gewinnen die Befürworter einer forschungsfreundlicheren Regelung an Einfluss.
Mit der Stichtagsregelung vor gut fünf Jahren schien der schwierige moralische Konflikt vorerst beigelegt. Nur Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und für die Forschung verwendet werden. Doch seit einiger Zeit werden die Stimmen aus der Wissenschaft lauter, die nach einer Neuauflage des Gesetzes rufen. Die vorhandenen Stammzellen seien veraltet, verunreinigt, „totaler Schrott“, kritisierte vergangene Woche der Heidelberger Molekularbiologe Werner Franke. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft warnt, das Land verliere den Anschluss. Immer mehr Wissenschaftler zögen ins Ausland.
Die FDP hat schon 2006 ein neues Gesetz entworfen. Es sieht die weitreichendsten Lockerungen vor, die derzeit in den Fraktionen zur Debatte stehen. Dazu gehört die Abschaffung der Strafbarkeit – die Forderung, die am einfachsten eine Mehrheit im Bundestag finden würde – sowie die komplette Streichung des Stichtags. Als einzige Fraktion möchte die FDP auch erlauben, Stammzellen aus Deutschland für die Forschung zu verwenden. Dazu müssten die rund 100 tiefgefrorenen Embryonen freigegeben werden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind, etwa weil die Frau auf natürlichem Wege schwanger wurde.
Für die Liberalen steht der Wissenschaftsstandort Deutschland im Vordergrund. Den ethischen Bedenken von Unions- und Grünenmitgliedern stellt die FDP-Forschungsexpertin Ulrike Flach die „Ethik des Heilens“ gegenüber. Die Forschung befände sich auf gutem Weg in Richtung klinischer Anwendbarkeit. Für Kranke könnte damit die Aussicht auf Heilung greifbar werden. Die Stichtagsregelung hält die FDP aus ethischer Sicht ohnehin für überflüssig: „Es ist nicht zu erwarten, dass der Stichtag irgendeinen Embryo weltweit rettet“, sagt Flach.
Am anderen Ende der Skala befinden sich die große Mehrheit der Grünen sowie Teile der Union. Sie möchten am liebsten gar keine Änderung des Stammzellgesetzes. „Es gibt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die dies rechtfertigen würden“, sagt die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz. Für die Union steht dabei das christliche Argument des Lebensschutzes im Vordergrund. Nach Auffassung der Kirche entsteht Leben im Moment der Zeugung – weshalb auch Abtreibung als Tötung empfunden wird.
Für die Grünen geht es beim Schwangerschaftsabbruch allerdings um das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. Sie argumentieren in der Stammzellenfrage daher auch nicht mit der prinzipiellen Schutzwürdigkeit von Leben. Sie unterscheiden vielmehr zwischen einem „Abwehrrecht“ der Frau, die sich in einer Konfliktsituation befindet, und einem „Anspruchsrecht“ von Forschern, Pharmaunternehmen und Patienten im Falle der Stammzellforschung.
Aus SPD, Union und auch aus der Linksfraktion kommen unterschiedliche Signale. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) kündigte an, die Bundesregierung werde bei diesem hochsensiblen Thema keinerlei Initiative ergreifen. Es sei ausgeschlossen, dass die Substanz des Gesetzes verändert werde. CDU-Forschungsexpertin Katherina Reiche dagegen zeigte sich offen für eine deutliche Lockerung der Gesetzeslage. Die Stichtagsregelung und die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die im Ausland Embryonenforschung betrieben, seien eine Belastung, sagte Reiche gestern.
Die SPD-Abgeordnete Ulla Burchart, Vorsitzende des Forschungsausschusses, hält es immerhin für möglich, dass der Stichtag verschoben wird – ein Kompromissvorschlag zwischen „unveränderter Beibehaltung“ und „Streichung“. Dies würde es den Forschern ermöglichen, frische Stammzelllinien zu importieren. Bedingung sei aber, so Burchart, dass die Wissenschaftler überzeugend begründeten, warum dies nötig sei.
Sollten sich die Befürworter einer Lockerung auf einen Gesetzesantrag einigen, könnte es „bis Ende 2007“ zu einer Neuregelung kommen, hofft die FDP-Abgeordnete Flach. Bis dahin bleibt den Parlamentariern viel Lesestoff, wenn sie die 24 Gutachten ernst nehmen, die vor der Anhörung von den Experten verfasst worden sind.
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