Haushaltssperre gilt nicht für Pandabären

■ Die Senatskanzlei zahlt aus ihrem Etat 45.000 Mark jährlich für die Versicherung von Yan Yan

Bär müßte man sein, am besten einer von einer aussterbenden Rasse. Dann wird auch die vorige Woche verhängte Haushaltssperre zur seltenen Spezies. Während Kultur- und Sozialeinrichtungen den Gürtel nicht nur enger schnallen, sondern zum Teil die Hosen runterlassen müssen, gibt es Punkte im Haushaltsplan, die über leere Kassen erhaben sind.

Der „Einzelplan 03“ des Regierenden Bürgermeisters ist so einer. Darin sind 45.000 Mark jährlich für die Versicherung des Pandaweibchens Yan Yan veranschlagt, obwohl diese bekanntermaßen nicht in der Senatskanzlei, sondern im Zoo ihr Dasein fristet. Sollte sich Yan Yan an einer Bambussprosse verschlucken oder gar sterben, sind 500.000 Dollar an die chinesische Regierung fällig. Yan Yan war im April 1995 für die Dauer von fünf Jahren als Gastgeschenk in den Zoo gekommen, um sich mit dem seit 1980 im Zoo lebenden Männchen Bao Bao familienzuwachsmäßig zu vergnügen.

Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Schreyer, fordert, daß der Zoo die Versicherung übernehmen solle. „Der Pandabär gehört in den Zoo und nicht in die Senatskanzlei“, so Schreyer. Daß die Summe dennoch in deren Etat unter „Versicherungen in besonderen Fällen“ veranschlagt ist, liegt nach Angaben von Staatskanzleichef Volker Kähne daran, daß die Senatskanzlei bei den Verhandlungen mit der chinesischen Regierung ihre Bereitschaft erklärt habe, sich für die Versicherung zu verbürgen. In der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Zoologischen Garten hatte sich die Senatskanzlei in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

„Wir waren zwischenzeitlich nicht unttätig“, verteidigt sich Staatskanzleichef Kähne. Doch der Zoo könne die 45.000 Mark nicht übernehmen, weil sein Etat für dieses Jahr von 10,6 Millionen auf 8 Millionen Mark gekürzt wurde. Weil der Versicherungsposten als Bestandteil eines Vertrages „unantastbar“ sei, müsse die Senatskanzlei dafür aufkommen.

Glaubt man den Prognosen des Zoos, könnte die Versicherung den Haushalt auch über die geplanten fünf Jahre hinaus belasten. „Wir sind weiterhin nicht unoptimistisch für die Produktion eines Jungtiers“, so Zootierarzt Reinhard Göltenboth wörtlich. Sollte die bisher von Erfolglosigkeit gekrönte Familienplanung doch noch klappen, sei eine Rückkehr von Yan Yan im April 2000 eher unwahrscheinlich, meint der Tierarzt. Nach einer künstlichen Befruchtung von Yan Yan mit Bao- Bao-Samen im April dieses Jahres, die nach einer positiven Hormonanalyse mit einem abgestorbenen Ei endete, liegt es nun an Bao Bao, ob es nicht doch noch auf natürlichem Wege klappt. Wenn nicht, ist im Frühjahr nächsten Jahres wieder eine künstliche Befruchtung geplant.

„Und wir hatten schon vermutet“, unkt Michaele Schreyer, „daß es eine Versicherung gegen Schwangerschaft ist.“ Barbara Bollwahn