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A380 in kritischer Phase

■ Airbus bestreitet Ultimatum an OVG. Neun weitere Klagen eingereicht

Von einem Ultimatum, sagt Rolf Brandt, „kann gar keine Rede sein“. Der 15. Februar sei lediglich „eine Eckmarke“, so der Sprecher des Airbus-Werkes Finkenwerder. Was danach passiert, „ist noch unklar“. Diesen Termin hatten die Anwälte der Airbus-Mutter EADS in einem Schreiben an das Hamburger Oberverwaltungsgericht genannt. Das OVG muss über eine Beschwerde der Wirtschaftsbehörde gegen den Baustopp befinden, welchen das Verwaltungsgericht (VG) am 18. Dezember in erster Instanz auf Antrag zweier KlägerInnen ausgesprochen hatte.

Eine weitere „Verzögerung der Bauarbeiten“ für die Werkserweiterung in das Mühlenberger Loch hinein sei „nicht kompensierbar“, heißt es in dem Schreiben (taz berichtete gestern). Sollte zu diesem Zeitpunkt die „Planungsunsicherheit“ in Hamburg fortbestehen, werde die Alternative Toulouse für den Bau des A380 „in den Gremien zum Gegenstand von Beschlussfassungen gemacht werden“. Brandt geht aber davon aus, „rechtzeitig“ einen positiven Bescheid des OVG zu erhalten, ohne sich auf ein konkretes Datum festzulegen. Falls nicht, räumt er ein, sei „eine kurzfristige Entscheidung“ des Konzerns allerdings vorstellbar.

Auch Bernd Meyer, Sprecher der Wirtschaftsbehörde, vermag den Stichtag 15. Februar „nicht als definitiv zu verstehen“. Aber dass danach „eine sehr kritische Phase eintreten“ würde, sei nie bestritten worden. Damit die Stadt ihre Zusage einhalten könne, bis Ende August das Elbbiotop in Bauland zu verwandeln, „zählt jeder Tag“.

Vor allem für die Juristen. Das OVG hält die Beschwerde der Wirtschaftsbehörde für nicht offensichtlich unbegründet und „neigt dazu“, so Gerichtssprecherin Angelika Huusmann, „sie anzunehmen“. Bis Montag müssen die Anwälte der beiden KlägerInnen dazu Stellung nehmen, bevor das offizielle Verfahren überhaupt eröffnet wird. Ebenfalls bis Montag müssen die BehördenjuristInnen sich zu den Beschwerden von neun weiteren KlägerInnen äußern. Diese waren vor dem VG abgewiesen worden und haben jetzt ebenfalls die zweite Instanz angerufen.

Wann das OVG entscheide, ist weiterhin völlig offen. Allerdings, versichert Huusmann, seien sich die RichterInnen „der Eilbedürftigkeit der Sache bewusst“. smv

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