: Thüringer Todesschütze freigesprochen
Der Polizeiobermeister, der einen Dieb auf der Flucht erschossen hatte, handelte laut Gericht in berechtigter Notwehr
DRESDEN taz ■ Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat den Polizeiobermeister René S. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der 31-jährige Beamte hatte im Sommer 2002 in Nordhausen einen mutmaßlichen Automatendieb verfolgt und auf der Flucht erschossen, als dieser sich mit Steinwürfen wehrte.
Richter Jürgen Schuppner wertete in der Urteilsbegründung das Verhalten des Angeklagten als einen „klaren Fall von Notwehr“. Dieser habe sich gegen die Bedrohung so verteidigen dürfen, wie er es getan hat. Nach eigenen Angaben hatte der Polizist zunächst zwei Warnschüsse in die Luft gefeuert. Erst danach habe er auf die Beine gezielt. Im Moment des Schusses habe sich der junge Mann aber nach einem Stein gebückt und sei deswegen in den Rücken getroffen worden.
Die Nebenklage als Vertretung der Eltern des Getöteten sprach von Körperverletzung mit Todesfolge und hatte auf vier Jahre Gefängnis plädiert. Staatsanwalt Hans-Joachim Petri sah gleichfalls einen Akt der Notwehr und hatte acht Monate auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe gefordert. Im Gegensatz zum Richterspruch hält Petri aber die Reaktion des Polizisten für nicht angemessen. Es handle sich um einen so genannten Notwehrexzess, so Petri zur taz. René S. habe die Möglichkeit gehabt, sich noch einmal kurz zurückzuziehen und zu konzentrieren. Das Strafmaß für die hier anzusetzende fahrlässige Tötung hätte von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug gereicht. Mit seinem Antrag wollte Petri zugleich unter einem Jahr Haft bleiben, weil ein höheres Strafmaß automatisch die Suspendierung vom Dienst bedeutet hätte.
Nach Studium der schriftlichen Urteilsbegründung will die Staatsanwaltschaft in Revision gehen. Nach bisher unbestätigten Berichten hat auch Ulrich Nörthemann, Anwalt der Nebenklage, den Gang zum Bundesgerichtshof vor. Staatsanwalt Petri glaubt, dass die Vorprüfung seiner Revision erfolgreich sein wird. Der Colt sitze aber bei Thüringer Polizisten keinesfalls besonders locker, erklärte er, auf die Häufung ähnlicher Fälle angesprochen. MICHAEL BARTSCH
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