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Bankprozess beginnt schleppend

Im Prozess gegen Landowsky und andere Exmanager der Bankgesellschaft bezweifeln die Anwälte die Zuständigkeit des Gerichts. Prozess wieder vertagt

Wieder Verzögerung im Bankenprozess! War es den Verteidigern der 13 angeklagten Exbanker im Aubis-Verfahren zu Prozessbeginn im Gerichtssaal noch zu warm, so stellten sie beim gestrigen zweiten Verhandlungstag gleich das Gericht in Frage. Die Anwälte warfen Staatsanwaltschaft und Gericht vor, die eigentlich zuständige 19. Wirtschaftsstrafkammer sei umgangen worden. Zum Prozessauftakt hatten die Anwälte eine unzureichende Klimatisierung des Gerichtssaals moniert und eine Verlegung beantragt. Diese hatte Richter Josef Hoch abgelehnt.

In dem Verfahren vor der 36. Strafkammer, das am 29. Juli begonnen hatte, sind mehrere Exspitzenmanager der Bankgesellschaft, darunter Ex-CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, wegen schwerer Untreue angeklagt. Sie sollen für die Vergabe von Millionenkrediten an die Immobilienfirma Aubis verantwortlich sein, ohne die Bonität der Kreditnehmer ausreichend geprüft zu haben. Die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft war 2001 an den Rand des Ruins geraten, ihre Rettung kostet Berlin mehrere Milliarden Euro.

Im Bankenprozess steht nun die Zuständigkeit der 36. Strafkammer im Mittelpunkt des Interesses – zumindest dessen der Anwälte. Bekannt sei, so einer der Verteidiger, dass die Staatsanwaltschaft mit der 19. Strafkammer unglücklich sei. Die Begründung des Gerichts, dass diese Kammer den Mammutprozess wegen Überlastung nicht führen könne, halten die Anwälte für einen Vorwand.

Um den Vorgang aufzuklären, wollen die Verteidiger unter anderem den Präsidenten des Landgerichts als Zeugen vernehmen. Dass sich das Gericht selbst zum Gegenstand des Verfahrens macht, bevor der Prozess richtig begonnen hat – schwer vorstellbar. Vermutlich geht es den Anwälten eher darum, schon jetzt Punkte für ein mögliches Revisionsverfahren zu sammeln. Gegen ein Urteil des Landgerichtes ist keine Berufung zulässig, sondern nur eine Revision. Dann würde aber nicht mehr über die Sache, sondern über Verfahrensfragen verhandelt.

Bis zum nächsten Verhandlungstag am 12. August will das Gericht über die Einwände entscheiden. Erst danach können die Angeklagten, die an jedem Prozesstag anwesend sein müssen und teilweise aus den alten Bundesländern anreisen, ihre Erklärungen zu den Untreue-Vorwürfen abgeben. Wenn ihren Anwälten nicht vorher noch etwas einfällt. Wie wäre es damit: Beleuchtung und Akustik sind im Saal nicht optimal, und die Ausstattung der Sanitäranlagen des Strafgerichts könnte für Exbanker gewöhnungsbedürftig sein.

RICHARD ROTHER

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