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Lohnfortzahlung: Gilt das Gesetz oder der Tarif?

■ Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz nicht gleich für alle verschlechtert

Berlin (taz) – Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall rät seinen Mitgliedsunternehmen, nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit nur noch einen 80prozentigen Lohn zu zahlen. Die bestehenden Manteltarifverträge würden sich letztendlich auf das Gesetz beziehen, sagte gestern ein Gesamtmetall-Sprecher. Demgegenüber beharrt die IG Metall darauf, daß die Verträge eine 100prozentige Lohnfortzahlung verbindlich festschreiben, unabhängig von der Gesetzeslage. Die Formulierungen in den Mantelverträgen sind aber unterschiedlich. So heißt es beispielsweise im niedersächsischen Manteltarifvertrag – laut IG Metall –, im Falle von Krankheit sei „das Entgelt bis zu einer Dauer von sechs Wochen zu zahlen“. Im Metall-Tarif für Angestellte in Berlin steht hingegen, die Lohnfortzahlung „richtet sich nach dem Gesetz“.

Die Manteltarifverträge in der bayerischen und nordrhein-westfälischen Metallindustrie können schon in diesem Jahr gekündigt werden. Dann gilt allerdings für die Beschäftigten noch eine sogenannte „Nachwirkung“, bis neue tarifliche Regelungen vereinbart werden. Neu eingestellte KollegInnen hingegen genießen bei gekündigten Manteltarifen nur noch den verminderten Krankenschutz.

Tritt das Gesetz zum Abbau des Kündigungsschutzes in Kraft, gilt für bereits Beschäftigte noch drei Jahre lang der alte Kündigungsschutz. In den betroffenen Firmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern können also vorerst nur danach neu eingestellte KollegInnen ohne Angabe von Gründen gefeuert werden. BD

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