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Ende gut, gar nichts gut

■ Birgit Hogefeld fordert die Auflösung der RAF

Die in Frankfurt vor Gericht stehende Birgit Hogefeld tut gut daran, die Kämpfer und Kollegen in der Illegalität aufzufordern, endlich die „Auflösung als RAF zu erklären“. Das Ende der Rote Armee Fraktion ist in der Tat überfällig. Bemerkenswert an Hogefelds Erklärung vor der Urteilsverkündung ist die Klarheit, mit der sie den Schlußstrich unter den bewaffneten Kampf setzt und heute feststellt: „Wir waren denen, die wir bekämpfen wollten, in dieser Hinsicht sehr ähnlich und sind ihnen immer ähnlicher geworden.“

„In dieser Hinsicht“, sagt sie – und meint damit die mörderische Verkehrung der Idee von der Befreiung der Menschen in die eines Krieges gegen staatliche und wirtschaftliche Institutionen. Offensichtlich wurde dies in den ausgeklügelten High-Tech-Sprengfallen der RAF oder am Mord an dem US- Soldaten Pimental, den die Gruppe per Genickschuß tötete. Ohnehin war es schier wahnsinnig, zu glauben, eine Gesellschaft dadurch ändern zu können, indem man ihre führenden Vertreter ermordet.

Heinrich Böll bezeichnete einst den eskalierten Kampf zwischen Guerilla und Staat als den Krieg der 60 gegen die 60 Millionen. Der ist endgültig vorbei. Die RAF hat bereits im April 1992 mit einer spektakulären Erklärung die Waffen niedergelegt.

Merkwürdigerweise scheint aber gerade bei denen, die am meisten unter dem Terror der RAF zu leiden hatten, die Erleichterung über das Ende des bewaffneten Kampfes, vorsichtig formuliert, nur verhalten zu sein. Das zeigt vor allem der Prozeß gegen das ehemalige RAF-Mitglied Hogefeld. Allen Ernstes plädiert die Bundesanwaltschaft wegen Mordes auf mehrfach lebenslänglich – im Wissen um die Dürftigkeit der dafür vorgelegten Indizien.

Der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist in einer staatlichen Überreaktion auf den politisch motivierten Terrorismus vor zwei Jahrzehnten kurz und bündig abgeschafft worden – und soll wohl auch noch nach dem Ende der RAF außer Kraft bleiben. Offiziell behauptet die Justiz, und damit auch die Bundesanwaltschaft, das Strafrecht nur als Ultima ratio, als letztes Mittel also, einzusetzen, um Straftaten vorzubeugen und sie zu verfolgen. Im Frankfurter Prozeß wird gerade das Gegenteil inszeniert. Wolfgang Gast

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